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Glossar

Verlängerte Haltefrist (10 Jahre)

Aktualisiert 12. Juni 2026

Verlängerte Haltefrist (10 Jahre) ist eine steuerrechtliche Regelung aus § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG (alte Fassung), die die reguläre einjährige Spekulationsfrist auf zehn Jahre ausdehnte, sobald ein Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften eingesetzt wurde — ein Prinzip, das ursprünglich aus dem Immobiliensteuerrecht stammt und zeitweise auf Krypto-Assets übertragen werden sollte.

Historischer Hintergrund

Die Zehnjahresfrist wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 für private Grundstücksveräußerungen eingeführt. Die Logik dahinter: Wer ein Wirtschaftsgut aktiv zur Einkommenserzielung nutzt — etwa durch Vermietung —, soll nicht gleichzeitig von einer kurzen Steuerfreiheitsfrist profitieren. Das Bundesministerium der Finanzen griff dieses Konzept in seinem Entwurfschreiben 2021 explizit für Kryptowährungen auf. Demnach hätte das Staking oder Verleihen von Coins die Haltefrist der eingesetzten Token von einem Jahr auf zehn Jahre verlängert. Für Anleger, die ihre Assets im DeFi-Bereich oder über Lending-Plattformen eingesetzt hatten, bedeutete das erhebliche Rechtsunsicherheit.

Abschaffung durch das Jahressteuergesetz 2022

Der Gesetzgeber reagierte: Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurde die Verlängerungsregel für Krypto-Assets gestrichen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gilt ausnahmslos die einjährige Haltefrist — unabhängig davon, ob die Coins zwischenzeitlich gestakt, verliehen oder anderweitig zur Einkünfteerzielung eingesetzt wurden. Das finale BMF-Schreiben 2022 sowie das aktualisierte Schreiben 2025 bestätigen diese Rechtslage ausdrücklich.

Konkretes Beispiel: Wer Bitcoin im Januar 2022 kaufte und diese ab März 2022 über ein Lending-Protokoll einsetzte, musste — nach alter Lesart des BMF-Entwurfs 2021 — bis März 2032 warten, um steuerfrei zu verkaufen. Nach geltendem Recht (ab Veranlagungszeitraum 2023) reicht die einjährige Haltefrist: Ein Verkauf nach Januar 2023 wäre steuerfrei gewesen, sofern keine weiteren steuerrelevanten Sachverhalte vorlagen.

Einordnung

Die Diskussion um die 10-Jahres-Frist illustriert, wie analoge Steuerkonzepte auf digitale Assets übertragen werden, ohne deren technische Eigenheiten ausreichend zu berücksichtigen. Die Klarstellung durch Gesetzgeber und Finanzverwaltung ist für das Verständnis der aktuellen Krypto-Besteuerung wesentlich — wer ältere Steuerquellen liest, sollte prüfen, ob sie noch den Entwurfsstand 2021 wiedergeben.

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