Glossar
Einzelbetrachtung (Wallet-bezogen)
Aktualisiert 12. Juni 2026
Einzelbetrachtung (Wallet-bezogen) ist das im deutschen Steuerrecht geltende Prinzip, wonach bei der Veräußerung von Kryptowährungseinheiten jede konkret identifizierbare Einheit anhand ihrer tatsächlichen Anschaffungshistorie bewertet wird – und zwar separat je Wallet, ohne Vermischung mit Beständen aus anderen Wallets.
Rechtliche Grundlage
Das BMF-Schreiben vom 9. Mai 2022 (Rn. 51) verankert den Grundsatz der Einzelbetrachtung als vorrangige Methode zur Bestimmung der Verwendungsreihenfolge veräußerter Einheiten einer virtuellen Währung. Entscheidend ist dabei die Wallet-Bezogenheit: Wer Bitcoin auf drei verschiedenen Wallets hält, behandelt jeden Bestand als eigenständige Einheit. Ein Verkauf aus Wallet A greift ausschließlich auf die dort angeschafften Einheiten zurück – Einheiten aus Wallet B oder C bleiben unberührt.
Für die einjährige Spekulationsfrist nach § 23 EStG ist dieses Prinzip unmittelbar relevant. Lässt sich anhand der Transaktionshistorie einer Wallet lückenlos belegen, dass eine bestimmte Einheit vor mehr als zwölf Monaten erworben wurde, gilt der Veräußerungsgewinn als steuerfrei. Ohne eindeutige Zuordnung entfällt dieser Nachweis.
Subsidiäre Methoden bei fehlender Zuordenbarkeit
Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich – etwa weil fungible Token ohne eindeutige on-chain-Zuordnung vermischt wurden – greifen Ersatzmethoden: Für die Haltefristbestimmung gilt FIFO (First In, First Out), also die Fiktion, dass die zuerst angeschafften Einheiten zuerst veräußert wurden. Für die Wertermittlung ist die Durchschnittsmethode anzuwenden (gestützt auf BFH-Urteil vom 24. November 1993, X R 49/90). Diese Rückfallebene kann steuerlich ungünstiger sein als eine sauber belegte Einzelbetrachtung.
Praktische Anforderungen
Steuerpflichtige müssen vollständige Aufzeichnungen je Wallet führen: Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und Transaktions-ID für jede einzelne Einheit. In der Praxis bedeutet das, Transaktionshistorien blockchainbasiert zu exportieren und wallet-weise zu archivieren. Wer Einheiten zwischen eigenen Wallets transferiert (Wallet-to-Wallet-Transfer), sollte auch diese internen Bewegungen dokumentieren, damit die ursprüngliche Anschaffungshistorie nachvollziehbar bleibt.
Ein konkretes Beispiel: Steuerpflichtige Person X kauft 0,5 BTC im Januar 2023 auf einer Cold Wallet und weitere 0,5 BTC im Oktober 2023 auf einer Hot Wallet. Verkauft sie im Februar 2024 ausschließlich aus der Cold Wallet, lässt sich die Jahresfrist für diese Einheiten eindeutig nachweisen – vorausgesetzt, die Aufzeichnungen sind lückenlos.