Glossar
Haltefrist
Aktualisiert 12. Juni 2026
Haltefrist ist der Zeitraum zwischen dem Erwerb und der Veräußerung einer Kryptowährung, der in Deutschland darüber entscheidet, ob ein erzielter Gewinn steuerpflichtig ist oder nicht.
Rechtliche Grundlage: § 23 EStG
Kryptowährungen gelten in Deutschland als private Wirtschaftsgüter. Gewinne aus ihrem Verkauf unterliegen daher den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Einkommensteuergesetz. Die entscheidende Schwelle liegt bei einem Jahr: Wer seine Coins mindestens zwölf Monate hält, kann Gewinne – unabhängig von deren Höhe – steuerfrei realisieren. Die Frist beginnt am Tag nach dem Kauf und endet exakt ein Jahr später.
Wird innerhalb dieses Jahres verkauft, unterliegt der Gewinn dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr schützt kleinere Gewinne: Erst bei deren Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.
FIFO, Tauschvorgänge und Staking
Für die Berechnung der Haltefrist ist die korrekte Zuordnung der Bestände entscheidend. Laut BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 (Rz. 61) gilt in Deutschland das walletbezogene FIFO-Prinzip (First-in, First-out): Die zuerst auf einer Wallet eingegangenen Coins gelten als zuerst verkauft. Wer HODL-Bestände bewusst von aktiv genutzten Handelsbeständen trennt – etwa durch separate Wallets –, verhindert, dass lang gehaltene Coins durch spätere Transaktionen rechnerisch „verbraucht" werden.
Ein häufiger Fehler: der Coin-zu-Coin-Tausch. Wer Bitcoin gegen Ether tauscht, löst damit eine steuerlich relevante Veräußerung aus – die Haltefrist für den neu erhaltenen Coin beginnt von vorn. Das gilt unabhängig davon, ob zwischenzeitlich Fiat-Währung geflossen ist.
Keine Verlängerung der Frist entsteht durch Staking oder Lending. Obwohl dabei eine wirtschaftliche Zwischennutzung vorliegt, bleibt es explizit bei der einjährigen Haltefrist – eine früher diskutierte Ausdehnung auf zehn Jahre wurde gesetzgeberisch für Kryptowährungen ausgeschlossen.
Beispiel: Kauf von 1 BTC am 3. März 2024. Die Haltefrist endet am 4. März 2025. Ein Verkauf ab diesem Datum erzeugt steuerfreie Gewinne; ein Verkauf am 3. März 2025 – einen Tag zu früh – wäre vollständig steuerpflichtig.
Die Haltefrist ist damit kein abstraktes Steuerkonzept, sondern ein konkreter Planungsparameter, den jede Person mit Krypto-Beständen kennen sollte.