Glossar
Steuererklärung Krypto
Aktualisiert 12. Juni 2026
Steuererklärung Krypto bezeichnet die Pflicht, Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen gegenüber dem Finanzamt offenzulegen und korrekt in die jährliche Einkommensteuererklärung einzutragen.
Rechtliche Einordnung in Deutschland
In Deutschland gelten Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen als sonstige Einkünfte nach § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte). Entscheidend ist die Haltefrist: Wer eine Kryptowährung länger als zwölf Monate hält, bevor er sie veräußert, erzielt steuerfreie Gewinne – unabhängig von der Höhe. Wer innerhalb dieser Jahresfrist verkauft, muss den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Dabei gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres; bis 2023 lag diese bei 600 Euro.
Ein Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere zählt steuerrechtlich ebenfalls als Veräußerung, nicht nur der Verkauf gegen Euro. Wer also Bitcoin gegen Ether tauscht, löst – sofern die Haltefrist nicht erfüllt ist – einen steuerpflichtigen Vorgang aus. Eingetragen werden Kryptogewinne in ELSTER in der Anlage SO (sonstige Einkünfte), sofern es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt. Einkünfte aus Staking, Lending oder Mining können je nach steuerlicher Einordnung abweichende Behandlungen erfahren.
Österreich: KESt-Regime seit 2022
In Österreich wurde die Besteuerung von Kryptowährungen 2022 grundlegend neu geregelt: Gewinne unterliegen seither der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent. Inländische Broker und Börsen mit österreichischer KESt-Abzugspflicht entfalten Endbesteuerungswirkung – Anleger müssen diese Einkünfte dann nicht gesondert erklären. Gewinne über ausländische Plattformen hingegen sind in der Einkommensteuererklärung zwingend anzugeben. Detailregelungen dazu finden sich unter Sondervorschriften Österreich (KESt 27,5 %).
Dokumentation und DAC8
Lückenlose Aufzeichnung aller Transaktionen – Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Veräußerungsdatum und Veräußerungserlös – ist die Grundvoraussetzung für eine korrekte Steuererklärung. Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Krypto-Börsen ab 2026 zum automatischen Datenaustausch mit nationalen Steuerbehörden. Das Finanzamt erhält dadurch strukturierte Informationen über Bestände und Transaktionen, was nachträgliche Korrekturen erheblich erschwert. Wer bereits heute vollständige Transaktionshistorien führt, ist auf diese Entwicklung vorbereitet. Hinweise auf steuerrelevante Verwaltungsanweisungen liefert das BMF-Schreiben Krypto.