KryptoRatgeber

Glossar

Erbschaftsteuer auf Krypto

Aktualisiert 12. Juni 2026

Erbschaftsteuer auf Krypto ist die nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) erhobene Steuer, die anfällt, wenn Kryptowährungen im Rahmen eines Erbfalls auf einen oder mehrere Erben übergehen. Kryptowerte gelten steuerrechtlich als Finanzinstrumente und sind damit vollständig in die bestehende Erbschaftsbesteuerung einbezogen (§§ 1, 3, 10 ErbStG).

Bewertung nach dem Stichtagsprinzip

Maßgeblich für die Steuerbemessung ist der erzielbare Markt- bzw. Kurswert am Todestag des Erblassers (§§ 9, 11 ErbStG). Dieses Stichtagsprinzip kann in der Praxis erhebliche Konsequenzen haben: Liegt der Kurs am Todestag deutlich höher als zum Zeitpunkt der tatsächlichen Steuerzahlung oder einer notwendigen Liquidierung, entsteht eine Steuerlast, die rechnerisch über dem tatsächlich realisierbaren Vermögenswert liegen kann. Umgekehrt gilt dasselbe bei einem Kursanstieg nach dem Stichtag. Da Kryptowerte besonders starken Kursschwankungen unterliegen, ist dieses Bewertungsrisiko ausgeprägter als etwa bei Bankguthaben oder Immobilien.

Die persönlichen Freibeträge des ErbStG gelten uneingeschränkt auch für Kryptovermögen: Ehepartner sind bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei gestellt. Liegt das gesamte geerbte Vermögen unterhalb des jeweiligen Freibetrags, fällt keine Erbschaftsteuer an.

Zusammenspiel mit der Einkommensteuer

Neben der Erbschaftsteuer ist zu beachten, dass spätere Veräußerungen geerbter Kryptowerte weitere steuerliche Folgen auslösen können. Ob und in welchem Umfang Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn entsteht, hängt insbesondere davon ab, wann der Erblasser die Coins erworben hat und ob die einjährige Haltefrist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen war. Die steuerliche Ausgangslage eines Erben ist damit eng an die Haltedauer des Erblassers geknüpft. Steuerliche Fragen dieser Art sollten mit einem Fachberater geklärt werden; dieser Glossareintrag beschreibt ausschließlich die rechtlichen Grundstrukturen.

Ein praktischer Hinweis zur Nachlasspflege: Kryptowerte, die ausschließlich in Non-Custodial Wallets gehalten werden, sind ohne Kenntnis der privaten Schlüssel für Erben faktisch unzugänglich. Eine dokumentierte Schlüsselverwaltung ist daher nicht nur ein organisatorisches, sondern auch ein steuerrechtlich relevantes Thema, da der Nachlass für die Erbschaftsteuererklärung vollständig erfasst werden muss.

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