KryptoRatgeber

Glossar

BMF-Schreiben Krypto

Aktualisiert 12. Juni 2026

BMF-Schreiben Krypto ist eine verwaltungsinterne Weisung des Bundesministeriums der Finanzen, die den deutschen Finanzbehörden verbindlich vorgibt, wie Erträge und Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten ertragsteuerlich zu behandeln sind.

Entstehung und aktuelle Fassung

Die erste umfassende Fassung erschien am 10. Mai 2022 und war das bis dahin detaillierteste Dokument der deutschen Finanzverwaltung zu diesem Themenfeld. Am 6. März 2025 ersetzte eine aktualisierte Version das frühere Schreiben vollständig. Die inhaltlichen Grundpositionen blieben weitgehend stabil; die wesentlichste Neuerung betrifft Terminologie und Nachweispflichten. Das Schreiben 2025 übernimmt die Begrifflichkeit der EU-Kryptowerte-Verordnung MiCAR und spricht einheitlich von „Kryptowerten" – die frühere Unterscheidung zwischen virtuellen Währungen und sonstigen Token entfällt damit formal.

Steuerliche Kernaussagen

Das Schreiben ordnet den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen für Privatpersonen als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) ein. Daraus folgt: Gewinne bleiben steuerfrei, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens ein Jahr liegt. Wird diese Haltefrist unterschritten und übersteigen die Gewinne die geltende Freigrenze, sind sie mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Über den einfachen Kauf-Verkauf-Fall hinaus regelt das Schreiben eine Reihe weiterer On-Chain-Aktivitäten: Staking und Mining gelten als Anschaffungsvorgänge mit eigenem Anschaffungszeitpunkt; Lending-Erträge können als sonstige Einkünfte zu qualifizieren sein. Für jede dieser Aktivitäten legt das Schreiben 2025 verschärfte Aufzeichnungs- und Nachweispflichten fest. Anleger müssen Transaktionen wallet- und plattformgenau dokumentieren – Zeitstempel, Kurswert zum Zeitpunkt der Transaktion und Zuordnung zu einzelnen Beständen eingeschlossen. Die Einzelbetrachtung auf Wallet-Ebene spielt dabei eine zentrale Rolle.

Bindungswirkung und rechtliche Grenzen

Ein BMF-Schreiben bindet ausschließlich die Finanzbehörden, nicht die Gerichte. Das bedeutet: Finanzämter müssen die darin niedergelegte Rechtsauffassung anwenden, Finanzgerichte hingegen können abweichen. Steuerpflichtige, die eine andere Rechtsauffassung vertreten, können das im Einspruchs- oder Klageverfahren geltend machen. Ob ein Gericht der Verwaltungsauffassung folgt, ist in strittigen Einzelfragen offen – insbesondere dort, wo das Schreiben Sachverhalte regelt, für die noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt.

Für Anleger mit komplexen Portfolios – etwa aus Staking, Governance Token oder DeFi-Aktivitäten – ist das Schreiben daher weniger ein abschließender Rechtsrahmen als eine maßgebliche Verwaltungspraxis, deren Grenzen im Einzelfall durch einen Steuerberater geprüft werden sollten.

Verwandte Begriffe