Glossar
MiCAR
Aktualisiert 12. Juni 2026
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist eine EU-Verordnung, die erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Emission von Kryptowerten und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen im gesamten Europäischen Binnenmarkt schafft.
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Die Verordnung unterscheidet zwischen zwei Regelungsebenen: dem Primärmarkt – also der öffentlichen Emission von Kryptowerten inklusive verpflichtender Whitepaper-Anforderungen – und dem Sekundärmarkt, auf dem sogenannte Crypto Asset Service Provider (CASPs) tätig sind. CASPs benötigen eine behördliche Zulassung, bevor sie Dienstleistungen wie die Verwahrung, den Tausch oder die Übertragung von Kryptowerten anbieten dürfen. Zuständige nationale Aufsichtsbehörden – in Deutschland die BaFin, in Österreich die FMA – erteilen diese Zulassung und überwachen die laufende Geschäftstätigkeit.
MiCAR kennt drei Kategorien von Kryptowerten:
- E-Geld-Token (EMT): Token, deren Wert an eine offizielle Währung gekoppelt ist – etwa USDC als Beispiel eines USD-referenzierten Stablecoins.
- Vermögenswertreferenzierte Token (ART): Token, deren Stabilität auf einem Korb aus Werten oder Rechten beruht; das frühere Libra-Projekt von Facebook gilt als politischer Auslöser dieser Kategorie.
- Sonstige Token: Darunter fallen unter anderem Utility Token, die Zugang zu einer Plattformdienstleistung gewähren.
Ausdrücklich nicht erfasst sind Wertpapiere im Sinne der MiFID II, klassisches E-Geld sowie die meisten Non-Fungible Tokens (NFTs), sofern sie nicht in eine der drei Kategorien einzuordnen sind.
Vier Kernziele
MiCAR verfolgt gleichzeitig schützende und marktöffnende Absichten: (1) stärkerer Verbraucherschutz vor Betrug und Marktmissbrauch, (2) Abbau regulatorischer Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten, (3) Erschließung neuer Finanzierungsquellen für Unternehmen sowie (4) Förderung innovativer Geschäftsmodelle im Kryptosektor. Ein einheitlicher EU-Pass ermöglicht es zugelassenen CASPs, ihre Dienstleistungen nach der Zulassung in einem Mitgliedstaat EU-weit anzubieten – ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Flickendecke nationaler Regelungen.
Für Nutzer relevant: Wer Kryptowährungen über regulierte Plattformen handelt oder verwahrt, interagiert direkt mit CASP-pflichtigen Akteuren. Wer hingegen selbstverwahrt – etwa über eine Non-Custodial Wallet – bleibt als Endnutzer weitgehend außerhalb des direkten MiCAR-Anwendungsbereichs.