Glossar
E-Geld-Token (EMT)
Aktualisiert 12. Juni 2026
Ein E-Geld-Token (EMT) ist ein Kryptowert, dessen Wert durch Bezugnahme auf genau eine offizielle Fiatwährung stabil gehalten wird und der kraft Gesetzes als elektronisches Geld im Sinne der E-Geld-Richtlinie (EMD2) gilt. Wer einen EMT hält, besitzt damit keinen spekulativen Vermögenswert, sondern eine tokenisierte Form von E-Geld – mit allen regulatorischen Konsequenzen, die das mit sich bringt.
Rechtlicher Rahmen: MiCAR trifft ZAG
EMTs sind in der EU durch die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) geregelt. Artikel 48 Absatz 2 MiCAR stellt klar: Jeder EMT gilt ausdrücklich als E-Geld nach der EMD2. Das hat eine weitreichende Folge – das Regelwerk ist doppelt anwendbar. In Deutschland gilt neben MiCAR auch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), in Österreich das E-Geldgesetz. Nur Kreditinstitute oder zugelassene E-Geld-Institute dürfen EMTs öffentlich anbieten oder deren Handelszulassung beantragen; die BaFin und die österreichische FMA haben das explizit klargestellt. Ein nicht lizenziertes Unternehmen, das einen EUR-gekoppelten Token ausgibt, bewegt sich damit außerhalb des Erlaubten.
Weil EMTs als Zahlungsinstrument eingesetzt werden können – sie sind technisch geeignet, Zahlungsvorgänge im Sinne der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 auszuführen –, muss im Einzelfall geprüft werden, ob zusätzlich Zahlungsdienste-Regulierung greift. Bitkom hat 2025 in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese Überschneidung für Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) erhebliche Praxisfragen aufwirft.
Abgrenzung zum ART und das Einlöserecht
Der entscheidende strukturelle Unterschied zu einem ART (Asset-Referenced Token) liegt in der Referenzgröße: Ein ART darf an einen Korb aus Währungen, Rohstoffen oder anderen Assets gebunden sein; ein EMT ist zwingend auf eine einzige Fiatwährung beschränkt – etwa den Euro oder den US-Dollar, niemals beides gleichzeitig.
Hinzu kommt die 1:1-Deckungspflicht: Der Emittent muss für jeden im Umlauf befindlichen Token liquide Reserven in der referenzierten Währung vorhalten. Inhaber haben jederzeit das Recht, ihren EMT zum vollen Nennwert beim Emittenten einzulösen. Ein Euro-EMT muss also stets gegen genau einen Euro getauscht werden können – ohne Abschlag, ohne Wartefrist. Zinsen hingegen erhalten Inhaber ausdrücklich nicht; das Zinsverbot ist Bestandteil des regulatorischen Designs.
Praktisch bedeutet das: Ein EUR-EMT verhält sich aus Nutzersicht ähnlich wie ein Guthaben auf einem E-Geld-Konto, ist aber als Token auf einer Distributed-Ledger-Infrastruktur abgebildet und damit in DeFi-Protokollen oder auf Kryptowerte-Handelsplattformen einsetzbar.