Glossar
EMT (E-Money-Token)
Aktualisiert 12. Juni 2026
EMT (E-Money-Token) ist eine Kategorie von Krypto-Assets im Sinne der EU-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation), die einen stabilen Wert anstrebt, indem sie sich auf genau eine offizielle Fiatwährung – etwa Euro oder US-Dollar – bezieht und deren Gegenwert vollständig durch liquide Mittel in dieser Währung gedeckt sein muss.
Regulatorische Einordnung
MiCA unterscheidet drei Hauptkategorien von Stablecoins. EMTs bilden dabei die engste Klasse: Im Unterschied zu Asset-Referenced Tokens (ARTs), die sich auf mehrere Währungen, Rohstoffe oder andere Vermögenswerte stützen dürfen, ist ein EMT strikt auf eine einzige Referenzwährung beschränkt. Diese Einschränkung ist kein technisches Detail, sondern eine bewusste regulatorische Entscheidung: Wer einen digitalen Euro oder Dollar-Token ausgibt, soll denselben Anforderungen unterliegen wie ein klassischer E-Geld-Emittent.
Gemäß Artikel 48 MiCAR dürfen EMTs ausschließlich von zugelassenen Kreditinstituten oder autorisierten E-Geld-Instituten (EMIs) ausgegeben werden. Hinzu kommt eine Besonderheit, die EMTs von anderen Krypto-Assets abhebt: Sie gelten gleichzeitig als E-Geld im Sinne der E-Geld-Richtlinie (EMD2, 2009/110/EG) und fallen damit auch in den Anwendungsbereich der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Emittenten unterliegen damit einer Doppelregulierung – sowohl dem Krypto-Asset-Rahmen als auch dem etablierten Zahlungsrecht.
Deckungspflicht und Funktionsweise
Das wirtschaftliche Kernprinzip ist die vollständige Besicherung: Gibt ein Institut EMTs im Wert von 100 EUR aus, müssen 100 EUR in liquiden Mitteln der Referenzwährung hinterlegt sein. Dieser 1:1-Ansatz soll Kursabweichungen verhindern und das Vertrauen in den Token als Zahlungsmittel sicherstellen. Inhaber haben in der Regel das Recht, ihren Token jederzeit zum Nennwert in die zugrundeliegende Fiatwährung einzulösen.
Bekannte Stablecoins wie Tether (USDT) oder USD Coin (USDC) können grundsätzlich als EMTs klassifiziert werden – vorausgesetzt, ihre Emittenten erfüllen für den EU-Markt sämtliche MiCA-Anforderungen. Dieser Anpassungsbedarf macht deutlich, dass bestehende Produkte nicht automatisch als konforme EMTs gelten; eine entsprechende Zulassung ist zwingend erforderlich.
EMTs sind damit kein rein technisches Konzept, sondern der Versuch des EU-Gesetzgebers, digitale Zahlungsmittel in einem bewährten Regulierungsrahmen zu verankern – und so sowohl Nutzer als auch die Stabilität des Finanzsystems zu schützen.