Glossar
Körperschaftsteuer
Aktualisiert 12. Juni 2026
Körperschaftsteuer (KSt) ist die Steuer auf das Einkommen juristischer Personen – insbesondere von Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, aber auch von Genossenschaften und rechtsfähigen Vereinen. Sie ist das körperschaftliche Pendant zur Einkommensteuer natürlicher Personen und wird auf Grundlage des KStG (Körperschaftsteuergesetz) erhoben.
Steuersatz und Berechnung
Der Steuersatz beträgt in Deutschland pauschal 15 % des zu versteuernden Einkommens – unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ausfällt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Körperschaftsteuer, was die tatsächliche Steuerbelastung auf rund 15,825 % anhält. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Basis der Steuerbilanz ermittelt: Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss, der durch gesetzlich vorgeschriebene Korrekturen (Hinzurechnungen und Kürzungen) zum steuerlich maßgeblichen Einkommen fortentwickelt wird. Die Ergebnisse müssen jährlich per Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Zusätzlich zur Körperschaftsteuer fällt für gewerblich tätige Kapitalgesellschaften in der Regel Gewerbesteuer an. Beide Steuerarten zusammen bilden die wesentliche Ertragssteuerbelastung eines Unternehmens.
Besonderheiten im Krypto-Kontext
Für Kapitalgesellschaften, die Kryptowährungen kaufen oder handeln, gilt ein anderer steuerlicher Rahmen als für Privatpersonen. Erwirbt ein Unternehmen Bitcoin oder andere Token, zählen diese Assets zum Betriebsvermögen. Jede Veräußerung oder jeder Tausch – etwa Krypto gegen Euro oder Krypto gegen Krypto – generiert Betriebseinnahmen, die der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen.
Entscheidend ist dabei: Die einjährige Haltefrist, nach der Privatpersonen Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen steuerfrei vereinnahmen können, gilt für Kapitalgesellschaften nicht. Alle realisierten Gewinne sind – unabhängig von der Haltedauer – steuerpflichtig. Umgekehrt können Veräußerungsverluste mit anderen positiven gewerblichen Einkünften verrechnet werden.
Beispiel: Eine GmbH kauft Ether für 50.000 Euro und verkauft die Position 14 Monate später für 80.000 Euro. Der Gewinn von 30.000 Euro unterliegt vollständig der Körperschaft- und Gewerbesteuer – eine Steuerfreiheit wegen überschrittener Haltefrist greift nicht.
Offen ist in der steuerlichen Praxis noch die Frage, ob der Umtausch von Kryptowährungen in Euro umsatzsteuerliche Konsequenzen hat; dieser Punkt wird von der Finanzverwaltung und Gerichten weiterhin diskutiert.