KryptoRatgeber

Glossar

FMA (Österreich)

Aktualisiert 12. Juni 2026

FMA (Österreich) ist die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde – eine weisungsfreie, unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die auf Grundlage des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) errichtet wurde und die integrierte Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt ausübt.

Aufgaben und Aufsichtsbereich

Die FMA bündelt in einer einzigen Behörde, was in anderen Ländern auf mehrere Institutionen verteilt ist. Sie beaufsichtigt Kreditinstitute (ergänzend zur Europäischen Zentralbank im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus), Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Wertpapierfirmen und -dienstleister, Investmentfonds, Zahlungsinstitute, Ratingagenturen sowie Wertpapierbörsen. Ihr Mandat umfasst neben der laufenden Aufsicht auch die Überwachung von Transparenz- und Offenlegungspflichten, die Wahrung des Anlegerschutzes sowie die Sicherung der Finanzstabilität. Die FMA kann Konzessionen erteilen, aber auch entziehen, und ist befugt, Sanktionen zu verhängen.

FMA und Kryptowerte: MiCAR-Umsetzung in Österreich

Mit der österreichischen Begleitgesetzgebung zur EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) wurde die FMA zur zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde für den Kryptobereich bestimmt. Das betrifft zwei Gruppen:

Kryptowerte-Dienstleister – etwa Betreiber von Handelsplattformen sowie Verwahrer und Verwalter von Kryptowerten – benötigen je nach Geschäftsmodell eine FMA-Zulassung oder -Konzession, bevor sie in Österreich tätig werden dürfen.

Emittenten von Kryptowerten – Unternehmen, die Token öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen wollen – unterliegen ebenfalls der FMA-Aufsicht und müssen die von MiCAR vorgeschriebenen Transparenz- und Offenlegungspflichten einhalten, darunter die Veröffentlichung eines Kryptowerte-Whitepapers.

Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen, das in Österreich eine Plattform für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen betreiben möchte, muss vor Aufnahme des Betriebs eine MiCAR-Konzession der FMA beantragen und nachweisen, dass es die Anforderungen an Eigenkapital, Governance und Anlegerschutz erfüllt.

Einordnung und Bedeutung

Die FMA ist keine europäische, sondern eine nationale Behörde – sie setzt jedoch EU-Recht um und arbeitet im Rahmen des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) mit Behörden wie der ESMA zusammen. Für Konsumenten und Unternehmen ist die FMA der erste Ansprechpartner in Österreich, wenn es um die Zulässigkeit von Finanzdienstleistungen oder mögliche Verstöße gegen Aufsichtsrecht geht. Die FMA pflegt zudem eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank, in der zugelassene Anbieter eingesehen werden können.

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