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Blockchain Bundesverband warnt vor Kryptosteuer-Reform: Haltefrist soll erhalten bleiben

Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 07. Oktober 2026

Blockchain Bundesverband warnt vor Kryptosteuer-Reform: Haltefrist soll erhalten bleiben

Der Blockchain Bundesverband hat am 6. Oktober 2026 eine formelle Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums eingereicht und warnt darin eindringlich vor den Folgen einer geplanten Krypto-Steuerreform. Kern des Streits: Der Entwurf vom 30. September 2026 würde die bislang geltende Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltezeit für Kryptowerte abschaffen — ein Einschnitt, der langfristig orientierte Privatanleger in Deutschland direkt und dauerhaft treffen würde.

Von steuerfrei zu 26 Prozent: Was der Entwurf konkret vorsieht

Bisher fallen Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unter §23 des Einkommensteuergesetzes — das Gesetz zu den sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften. Wer länger als ein Jahr hält, zahlt schlicht keine Steuer. Der Referentenentwurf würde Kryptowerte künftig in §20 EStG verschieben, also in die Kategorie der Kapitalerträge. Die Folge: eine pauschale Abgeltungsteuer von rund 26,4 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag — unabhängig davon, ob jemand ein oder zehn Jahre gehalten hat.

Laut Stellungnahme zum Referentenentwurf (Blockchain Bundesverband) hält der Verband diesen Systemwechsel für verfassungsrechtlich und wirtschaftspolitisch problematisch. Hinzu kommt: Ab 2027 übermitteln Krypto-Handelsplattformen über das EU-weite Datenaustauschsystem DAC8 Transaktionsdaten inklusive Steuer-ID an die Finanzbehörden — für Veranlagungszeiträume ab 2026. Die technische Grundlage für eine lückenlose Erfassung wäre damit gelegt.

Der Entwurf erwartet ab 2029 jährlich 350 Millionen Euro Mehreinnahmen. Österreich prognostizierte nach einer vergleichbaren Reform rund 300 Millionen Euro — tatsächlich flossen 2024 über den Steuerabzug nur rund 33,8 Millionen Euro. Eine Petition zum Erhalt der Haltefrist (Nr. 201716) hat laut Medienberichten bereits über 44.000 Unterstützer gefunden und damit das Quorum von 30.000 klar überschritten.

Langfristig sparen bestraft, schnell handeln belohnt — und die Einnahmen könnten weit hinter den Erwartungen zurückbleiben

Wer Kryptowerte heute länger als ein Jahr hält, tut das oft bewusst: Er setzt auf langfristigen Wertzuwachs und profitiert dabei von der geltenden Steuerfreiheit. Genau dieses Verhalten würde die Reform strukturell bestrafen — während kurzfristige Anleger, die innerhalb weniger Monate kaufen und verkaufen, durch den pauschalen Abgeltungsteuersatz von rund 26,4 Prozent gegenüber ihrem bisher anfallenden persönlichen Steuersatz sogar entlastet werden könnten. Das ist eine Verschiebung mit erheblicher Tragweite: Wer weniger spekuliert, zahlt künftig mehr.

Besonders kritisch ist der Blick auf die fiskalischen Erwartungen des Entwurfs. Ab 2029 rechnet das Bundesfinanzministerium mit jährlichen Mehreinnahmen von 350 Millionen Euro. Doch das österreichische Beispiel sollte zu denken geben: Nach einer vergleichbaren Reform erwartete Wien rund 300 Millionen Euro pro Jahr — tatsächlich flossen 2024 über den Steuerabzug lediglich rund 33,8 Millionen Euro, also gut elf Prozent der Prognose. Die Differenz ist kein Randproblem, sondern ein struktureller Hinweis darauf, dass Anleger ihr Verhalten anpassen: Sie realisieren Gewinne schlicht seltener.

Hinzu kommt ein verfassungsrechtlicher Unsicherheitsfaktor, den der Blockchain Bundesverband anspricht: Warum sollen Kryptowerte künftig anders behandelt werden als Gold oder Oldtimer, für die die einjährige Haltefrist weiter gilt? Diese Ungleichbehandlung könnte vor dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes angreifbar sein — ein mögliches juristisches Nachspiel, das die Reform noch lange beschäftigen dürfte.

Warum deutsche Krypto-Sparer bislang besser dastanden als Aktionäre

Wer in Deutschland Bitcoin oder andere Kryptowerte länger als zwölf Monate hält und dann verkauft, zahlt heute keine Steuer auf den Gewinn. Diese Regel gilt für private Veräußerungsgeschäfte — eine Kategorie im Einkommensteuergesetz (§ 23 EStG), unter die auch Gold oder Oldtimer fallen. Nach Ablauf der Frist ist der Gewinn schlicht steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe.

Aktionäre genießen diesen Vorteil nicht: Wer Aktien oder Fondsanteile mit Gewinn verkauft, zahlt immer Kapitalertragsteuer — pauschal rund 26,4 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag, egal wie lange die Papiere im Depot lagen. Genau diese Logik will die geplante Reform auf Kryptowerte übertragen und sie steuerlich den klassischen Kapitalanlagen gleichstellen. Für Anleger, die bewusst auf die Jahresfrist gesetzt haben, wäre das eine grundlegende Änderung der Spielregeln.

Häufige Fragen

Gilt die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer noch?

Ja — zum jetzigen Stand ist die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer für Kryptowerte im Privatvermögen unverändert in Kraft. Der Referentenentwurf vom 30. September 2026 ist noch kein Gesetz; er muss zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Bis zu einer rechtskräftigen Neuregelung bleibt die bestehende Rechtslage maßgeblich.

Was würde sich für Langzeithalter konkret ändern?

Derzeit fallen Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten nach mindestens einem Jahr Haltedauer unter §23 EStG — private Veräußerungsgeschäfte, die nach Ablauf dieser Frist steuerfrei sind. Der Entwurf würde Kryptowerte in §20 EStG überführen, wo Gewinne unabhängig von der Haltedauer der Kapitalertragsteuer — pauschal rund 26,4 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag — unterlägen.

Wie realistisch sind die erwarteten Steuermehreinnahmen?

Der Entwurf rechnet ab 2029 mit jährlich 350 Millionen Euro Mehreinnahmen. Österreich führte eine vergleichbare Reform ein und erwartete rund 300 Millionen Euro jährlich; tatsächlich flossen dort 2024 über den Steuerabzug laut Bundesblock nur etwa 33,8 Millionen Euro zu — ein deutlicher Hinweis darauf, dass solche Schätzungen mit Vorsicht zu betrachten sind.

Quellen