KryptoRatgeber

Glossar

Whitepaper-Pflicht (MiCA)

Aktualisiert 12. Juni 2026

Whitepaper-Pflicht (MiCA) ist die in Titel II der EU-Verordnung 2023/1114 (MiCAR) verankerte Verpflichtung, vor dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung eines Kryptowertes zum Handel ein standardisiertes Informationsdokument zu erstellen, zu veröffentlichen und der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde vorab zu übermitteln. Die Regelung ist am 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft getreten.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für Emittenten aller Kryptowerte, die weder als Asset-Referenced Token (ART) noch als E-Money-Token (EMT) klassifiziert sind – für diese beiden Kategorien bestehen eigene, strengere Regelwerke. Eine Besonderheit ergibt sich bei dezentralen Kryptowerten ohne zentralen Emittenten: Listet eine Handelsplattform einen solchen Wert – etwa Bitcoin – auf eigene Initiative, trägt der Plattformbetreiber selbst die Verantwortung für Erstellung und Haftung des Whitepapers (Art. 6, 8, 9 MiCAR). Darüber hinaus sind Krypto-Dienstleister (CASPs) gemäß Art. 66(3) MiCAR verpflichtet, ihren Kunden Hyperlinks zu den jeweils relevanten Whitepapers bereitzustellen.

Mindestinhalt und Frist

Der Implementing Technical Standard (EU) 2024/2984 legt Format und Inhalt verbindlich fest. Das Whitepaper muss klare, faire und nicht irreführende Informationen enthalten – mindestens:

  • eine ausführliche Beschreibung des Emittenten und der Projektziele,
  • die Eigenschaften des Kryptowertes einschließlich der damit verbundenen Rechte und Pflichten,
  • die eingesetzte Technologie und deren Standards,
  • eine vollständige Risikodarstellung.

Entscheidend für die Fristplanung: Das Whitepaper muss der zuständigen Marktaufsichtsbehörde mindestens 20 Werktage vor der beabsichtigten Veröffentlichung übermittelt werden (Art. 8(1) MiCAR). Die Verwechslung mit Kalendertagen ist ein verbreiteter Planungsfehler – je nach Lage der Feiertage kann der tatsächliche Vorlauf deutlich länger als vier Wochen betragen.

Übergangsregelungen bis 2027

Für Kryptowerte, die bereits vor dem vollständigen Inkrafttreten von MiCAR gehandelt wurden, gilt eine Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 2027. In diesem Zeitraum können unter bestimmten Voraussetzungen allein die Betreiber der Handelsplattform die Whitepaper-Konformität sicherstellen – eine Erleichterung, die vor allem etablierte, emittentenlose Kryptowerte betrifft. Nach Ablauf der Übergangsfrist entfällt diese Option vollständig.

Die Whitepaper-Pflicht verfolgt das Ziel, Anlegerinnen und Anleger mit standardisierten, vergleichbaren Informationen auszustatten, bevor sie eine Entscheidung treffen. Sie ist kein Gütesiegel und ersetzt keine eigenständige Risikoprüfung.

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