KryptoRatgeber

Glossar

Veräußerungsgewinn

Aktualisiert 12. Juni 2026

Veräußerungsgewinn ist der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös eines Wirtschaftsguts und seinen Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten – also der Betrag, der nach einem Verkauf oder Tausch tatsächlich als Gewinn verbleibt und der Besteuerung unterliegt.

Berechnung und steuerliche Einordnung

Die Formel ist konzis: Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten minus Anschaffungsnebenkosten ergibt den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Als Anschaffungsnebenkosten gelten dabei etwa Transaktionsgebühren, die beim Kauf angefallen sind. Diese Kosten mindern den Gewinn und damit die Steuerlast.

Im deutschen Steuerrecht werden Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen im Privatvermögen als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG behandelt. Steuerpflichtig sind sie, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt und die Gesamtheit der jährlichen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften die Freigrenze überschreitet – seit dem 1. Januar 2024 liegt diese bei 999 Euro. Unterhalb dieser Grenze fällt keine Steuer an; wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn des Jahres steuerpflichtig, nicht nur der darüber liegende Teil. Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

In Österreich gilt seit der Krypto-Steuerreform 2022 eine andere Systematik: Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 Prozent – unabhängig von einer Haltefrist. Damit entfällt die in Deutschland relevante Einjahresfrist für österreichische Steuerpflichtige vollständig.

Tausch als steuerpflichtiger Vorgang

Ein häufig übersehener Punkt: Nicht nur der Verkauf gegen Fiatgeld gilt als Veräußerung. Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere sowie die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen lösen einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang aus. Als Veräußerungserlös wird dabei der gemeine Wert der hingegebenen Kryptowährung zum Tauschzeitpunkt angesetzt.

Beispiel: Wer Bitcoin für 4.000 Euro kauft (inklusive 20 Euro Transaktionsgebühren) und innerhalb eines Jahres für 6.500 Euro verkauft, erzielt einen Veräußerungsgewinn von 2.480 Euro (6.500 − 4.000 − 20). Dieser Betrag ist in Deutschland als sonstige Einkünfte zu versteuern, sofern die Freigrenze überschritten wird.

Verluste aus Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet werden, nicht jedoch mit anderen Einkunftsarten. Eine sorgfältige Dokumentation – Anschaffungszeitpunkt, Menge, Kurs, Gebühren, Veräußerungsdaten – ist Voraussetzung für eine korrekte Steuererklärung und im Streitfall gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

Verwandte Begriffe