Glossar
TFR (Transfer of Funds Regulation)
Aktualisiert 12. Juni 2026
TFR (Transfer of Funds Regulation) ist die EU-Verordnung (EU) 2023/1113, die seit dem 30. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen gilt und Zahlungsdienstleister sowie lizenzierte Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) verpflichtet, bei jeder Übertragung von Geldern oder Krypto-Assets vollständige Identifikationsdaten von Sender und Empfänger zu erheben und weiterzuleiten.
Hintergrund und Rechtsgrundlage
Die TFR wurde am 9. Juni 2023 vom Europäischen Parlament verabschiedet und ersetzt die frühere Wire Transfer Regulation (EU) 2015/847, die Krypto-Transaktionen noch nicht erfasste. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die sogenannte Travel Rule der Financial Action Task Force (FATF), eines internationalen Standardsetzers zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit der TFR setzt die EU diese FATF-Anforderung erstmals verbindlich auch für den Krypto-Sektor um und schließt damit eine seit Jahren kritisierte Regulierungslücke.
Kernanforderung: Die Travel Rule in der Praxis
Das zentrale Element der TFR ist die lückenlose Weitergabe von Transaktionsdaten entlang der gesamten Zahlungskette — unabhängig vom übertragenen Betrag. Konkret bedeutet das: Überweist ein Nutzer Krypto-Assets von Börse A zu Börse B, muss Börse A Name, Wallet-Adresse und weitere Identifikationsmerkmale des Originators (Absenders) an Börse B übermitteln; Börse B ist ihrerseits verpflichtet, diese Daten zu prüfen und zu speichern. Das Prinzip gilt spiegelbildlich für die Begünstigtenseite.
Besonderheit gegenüber klassischen Banküberweisungen: Bei Transfers an sogenannte Non-Custodial Wallets — also selbstverwaltete Wallets ohne zwischengeschalteten Dienstleister — greifen erweiterte Sorgfaltspflichten. CASPs müssen in solchen Fällen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um festzustellen, ob der Empfänger tatsächlich der eigene Kunde ist. Dies betrifft auch Transfers auf Custodial Wallets bei nicht-kooperierenden Drittdienstleistern außerhalb des EWR.
Aufsicht und Durchsetzung
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) präzisiert die TFR-Anforderungen durch ergänzende Guidelines, die für verpflichtete Unternehmen verbindlich zu berücksichtigen sind. Die laufende Aufsicht obliegt den nationalen Behörden — in Österreich etwa der FMA, in Deutschland der BaFin. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Für Endnutzer bedeutet die TFR in der Praxis, dass Krypto-Börsen und Walletanbieter im EWR zunehmend Identitätsnachweise verlangen, bevor Transfers ausgeführt werden — insbesondere bei Transaktionen in externe Wallets.