Glossar
Steuerfreier Verkauf nach einem Jahr
Aktualisiert 12. Juni 2026
Steuerfreier Verkauf nach einem Jahr bezeichnet die Regelung im deutschen Steuerrecht, nach der Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen vollständig steuerfrei bleiben, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens zwölf Monate liegen.
Rechtsgrundlage und Systematik
Die Grundlage bildet § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Kryptowährungen werden dort als sonstige Wirtschaftsgüter eingestuft – nicht als Kapitalanlagen im Sinne des Abgeltungsteuerrechts. Das hat eine wichtige Konsequenz: Anders als bei Aktien oder ETFs gilt für Krypto nicht die pauschale Abgeltungsteuer von 25 %, sondern der individuelle Einkommensteuersatz. Wer innerhalb der Jahresfrist verkauft, zahlt demnach bis zu 42 % (bzw. 45 % Reichensteuersatz) auf den erzielten Gewinn. Wer die Frist einhält, zahlt gar nichts.
Die Haltedauer beginnt am Tag des Kaufs und endet am Tag des Verkaufs. Maßgeblich ist dabei das Datum der jeweiligen Transaktion, nicht das Datum der Kontogutschrift oder des Banktransfers.
Freigrenze, FIFO und Tauschgeschäfte
Unterhalb der Jahresfrist existiert eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte zusammengenommen. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn – nicht nur der übersteigende Teil – steuerpflichtig.
Wer mehrere Käufe getätigt hat, muss die Haltefristen korrekt zuordnen. Steuerlich gilt das FIFO-Prinzip (First In, First Out): Die zuerst erworbene Einheit gilt als zuerst verkauft. Kauft jemand im Januar und erneut im März, und verkauft im Dezember, wird steuerlich der Januar-Kauf als veräußert gewertet – mit entsprechend kürzerer Haltedauer.
Ein oft übersehener Punkt: Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere gilt steuerrechtlich als Veräußerungsgeschäft und löst die Haltefrist neu aus. Wer Bitcoin gegen Ether tauscht, realisiert damit steuerlich einen Verkauf des Bitcoins – und beginnt für den Ether eine neue Einjahresfrist.
Konkretes Beispiel: Kauf von 1 Bitcoin im Februar 2023, Verkauf im März 2024 – steuerfrei. Kauf im Februar 2023, Tausch in Ether im Oktober 2023 – steuerpflichtiger Vorgang, weil die Jahresfrist nicht eingehalten wurde.
Da Kryptosteuern keine standardisierte Buchführung voraussetzen, aber dennoch eine lückenlose Transaktionshistorie erfordern, empfiehlt sich frühzeitig eine geordnete Dokumentation aller Käufe, Verkäufe und Tauschgeschäfte mit exakten Zeitstempeln.