Glossar
Abgeltungsteuer
Aktualisiert 12. Juni 2026
Abgeltungsteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf private Kapitalerträge in Deutschland, die seit 2009 von inländischen Banken und Depotbanken automatisch einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird – mit der Folge, dass diese Erträge steuerlich „abgegolten" sind und in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich nicht mehr angegeben werden müssen.
Funktionsweise und Steuersatz
Rechtstechnisch handelt es sich um eine Kapitalertragsteuer; der Begriff „Abgeltungsteuer" beschreibt ihre abgeltende Wirkung. Eingeführt wurde sie mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (BGBl. Teil I S. 1912). Der Steuersatz beträgt pauschal 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag ergibt sich ein effektiver Satz von 26,375 %; wer Kirchensteuer zahlt, kommt je nach Bundesland auf bis zu rund 27,8 %.
Erfasst werden Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien, Fonds und ETFs sowie Erträge aus Zertifikaten. Jährlich schützt der Sparerpauschbetrag – auch über einen Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank beantragt – Erträge bis zu 1.000 € (Einzelpersonen) bzw. 2.000 € (zusammenveranlagte Ehepaare) vollständig vor der Besteuerung.
Günstigerprüfung: Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann über die Anlage KAP in der Steuererklärung beantragt werden, dass stattdessen der niedrigere persönliche Satz angewendet wird. Das Finanzamt erstattet in diesem Fall die Differenz.
Abgrenzung: Kryptowährungen fallen nicht darunter
Für Anleger, die sich im Kryptobereich bewegen, ist eine klare Abgrenzung entscheidend: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen unterliegen in Deutschland nicht der Abgeltungsteuer. Sie werden stattdessen als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt und mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert – der je nach Gesamteinkommen zwischen 0 % und 45 % liegen kann.
Der wesentliche Unterschied: Bei Kryptowährungen greift die einjährige Haltefrist. Wer eine Kryptowährung länger als zwölf Monate hält, realisiert den Veräußerungsgewinn steuerfrei. Dieses Privileg existiert bei Aktien oder ETFs, die der Abgeltungsteuer unterliegen, nicht. Andererseits führen Kryptobörsen die Steuer nicht automatisch ab – die vollständige Dokumentation und Deklaration aller Transaktionen liegt beim Steuerpflichtigen selbst.
Für Unternehmen gelten eigene Regelungen: Krypto-Assets im Betriebsvermögen unterliegen der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer, unabhängig von der Haltedauer.