KryptoRatgeber

Glossar

Spekulationsfrist

Aktualisiert 12. Juni 2026

Spekulationsfrist ist der im deutschen Steuerrecht verankerte Zeitraum, innerhalb dessen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften der Einkommensteuer unterliegen – läuft die Frist ab, ohne dass das Wirtschaftsgut veräußert wurde, ist ein späterer Gewinn steuerfrei.

Rechtliche Grundlage und Fristen

Die Spekulationsfrist ist in § 23 Abs. 1 EStG geregelt, der sogenannte private Veräußerungsgeschäfte erfasst. Für Kryptowährungen beträgt die Frist ein Jahr (365 Tage) ab dem Anschaffungsdatum. Wer einen Coin länger als ein Jahr hält und ihn danach verkauft, erzielt einen steuerfreien Gewinn – unabhängig von der Höhe. Für privat gehaltene Immobilien und Grundstücke gilt hingegen eine Frist von zehn Jahren gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG; selbst genutzte Wohnimmobilien sind unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen.

Gewinne, die innerhalb der jeweiligen Frist realisiert werden, unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer (25 %), sondern dem persönlichen Einkommensteuersatz (14–45 %, ggf. zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Dies unterscheidet Kryptowährungen und andere „sonstige Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 EStG deutlich von klassischen Kapitalanlagen wie Aktien oder Anleihen.

Freigrenze und FIFO-Methode

Für Krypto-Gewinne innerhalb der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG). Achtung: Es handelt sich um eine Freigrenze, keine Freibetragsregelung – wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Anteil.

Die korrekte Zuordnung einzelner Coins zu ihrem Anschaffungsdatum ist in der Praxis anspruchsvoll, weil Wallets oft viele Transaktionen unterschiedlicher Zeitpunkte enthalten. Da eine exakte Rückverfolgung häufig nicht möglich ist, wird die FIFO-Methode (First In, First Out) angewendet: Die zuerst erworbenen Einheiten gelten als zuerst veräußert. Wer zum Beispiel in drei Tranchen Bitcoin über zwei Jahre akkumuliert hat und anschließend einen Teil verkauft, muss rechnen, ob der Verkauf die ältesten – möglicherweise bereits außerhalb der Jahresfrist liegenden – oder die jüngeren Bestände betrifft.

Ein konkretes Beispiel: Kauf von 0,5 BTC im Januar des Jahres A, Verkauf im März des Jahres B (14 Monate später) – der Gewinn ist steuerfrei. Kauf im Oktober des Jahres A, Verkauf im März des Jahres B (5 Monate später) – der Gewinn ist einkommensteuerpflichtig.

Steuerliche Einzelfragen – insbesondere bei Staking, Lending oder häufigen Trades – sollten mit einer steuerberatenden Person geklärt werden.

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