Glossar
Schenkung von Krypto
Aktualisiert 12. Juni 2026
Schenkung von Krypto ist die unentgeltliche Übertragung von Kryptowährungen oder anderen Krypto-Assets zu Lebzeiten des Schenkers auf eine andere Person – mit sofortiger rechtlicher und steuerlicher Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung.
Steuerliche Einordnung in Deutschland
Da Kryptowährungen in Deutschland als „sonstige Wirtschaftsgüter" gelten, unterliegen Schenkungen dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Das Finanzamt verlangt eine präzise Wertermittlung zum Übertragungszeitpunkt – nicht zum Kauf- oder Verkaufszeitpunkt. Maßgeblich sind die zum Übertragungszeitpunkt nachweisbaren Marktpreise, üblicherweise aus dem Handelsprotokoll der genutzten Plattform oder Börse.
Die persönlichen Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu: Ehepartner können bis zu 500.000 €, Kinder bis zu 400.000 € steuerfrei erhalten. Bei nicht verwandten Personen liegt der Freibetrag lediglich bei 20.000 €. Wird dieser Betrag überschritten, entsteht Schenkungsteuerpflicht – und zwar unabhängig davon, ob der Beschenkte die Kryptowährung sofort verkauft oder weiter hält.
Ein praktisches Beispiel: Überträgt ein Elternteil Bitcoin im Wert von 350.000 € auf ein volljähriges Kind, bleibt die Schenkung innerhalb des Freibetrags steuerfrei. Dieselbe Summe an eine befreundete Person würde jedoch 330.000 € oberhalb des Freibetrags platzieren – mit entsprechender Steuerlast.
Haltefristübergang und Dokumentationspflicht
Ein oft übersehener Mechanismus: Der Beschenkte übernimmt nicht nur die Coins, sondern auch den ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten des Schenkers. Hält der Schenker Bitcoin seit drei Jahren, läuft beim Beschenkten keine neue Frist an – er tritt vollständig in die steuerliche Stellung des Schenkers ein. Das wirkt sich direkt auf eine spätere Veräußerung aus: Ob die einjährige Spekulationsfrist für eine steuerfreie Veräußerung bereits abgelaufen ist, richtet sich nach dem ursprünglichen Erwerbsdatum des Schenkers.
Die Dokumentationspflicht ist entsprechend umfangreich. Ein schriftlicher Schenkungsvertrag sollte mindestens enthalten: Namen und Adressen beider Parteien, Datum der Übertragung, exakte Menge der übertragenen Assets, Wert zum Schenkungszeitpunkt sowie Belege für die ursprünglichen Anschaffungskosten des Schenkers (z. B. Kaufbelege oder Depotauszüge).
Technisch erfolgt die Übertragung entweder durch direkten Wallet-Transfer oder durch Ummeldung eines Plattform-Kontos. Bei Selbstverwahrung empfiehlt sich ein eigenes Hardware Wallet für den Beschenkten, um Bestände klar zu trennen.
Österreich
In Österreich gelten eigene Regelungen. Seit 2022 sind Krypto-Assets in die KESt-Regelungen einbezogen. Auch dort wird eine schriftliche Vereinbarung mit Herkunftsnachweis empfohlen.