Glossar
Reverse Solicitation
Aktualisiert 12. Juni 2026
Reverse Solicitation ist eine regulatorische Ausnahmeregelung, bei der ein Finanzdienstleister aus einem Drittstaat EU-Kunden ohne eigene Zulassung nach europäischem Recht bedienen darf – vorausgesetzt, der Kontakt ging ausschließlich und unaufgefordert vom Kunden selbst aus.
Rechtsgrundlage unter MiCA
Das Konzept wurde ursprünglich unter MiFID II für klassische Finanzdienstleistungen entwickelt und mit der EU-Verordnung 2023/1114 (MiCA) auf Kryptowährungen und Krypto-Asset-Dienstleistungen übertragen. Die Rechtsgrundlage bilden Artikel 61 sowie Erwägungsgrund 75 der MiCA-Verordnung. Die Logik dahinter folgt der sogenannten „Passive Reception Doctrine": Wer nur einen eingehenden, vom Kunden initiierten Kontakt entgegennimmt, betreibt kein aktives Angebot im EU-Binnenmarkt und löst damit grundsätzlich keine Zulassungspflicht aus.
Ein konkretes Beispiel: Ein in der Schweiz ansässiger Krypto-Asset-Dienstleister wirbt nicht aktiv in der EU. Ein deutscher Nutzer recherchiert eigenständig, findet das Unternehmen und nimmt von sich aus Kontakt auf, um eine Dienstleistung zu beauftragen. In diesem Fall kann der Anbieter die Reverse-Solicitation-Ausnahme grundsätzlich geltend machen – sofern keinerlei vorherige Ansprache stattgefunden hat.
Enge Auslegung und Compliance-Pflichten
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA stuft die Ausnahme ausdrücklich als „very narrow exemption" ein. Aktives Marketing, Werbebanner, Social-Media-Kampagnen oder auch indirekte Ansprache über Dritte schließen die Berufung auf die Ausnahmeregelung vollständig aus. Es reicht also nicht, keine direkten Kaltakquise-Mails zu versenden – jede Maßnahme, die geeignet ist, Nachfrage in der EU zu erzeugen, gefährdet den Ausnahmestatus.
Darüber hinaus hat ESMA im Final Report klargestellt: Ist eine legitime Reverse-Solicitation-Beziehung entstanden, darf der Drittstaaten-Anbieter dem Kunden nur Produkte und Dienstleistungen derselben Kategorie anbieten, die der Kunde ursprünglich angefragt hat. Eine pauschale Ausweitung des Angebots – etwa das Hinzufügen weiterer Token-Kategorien oder Dienstleistungstypen – ist unzulässig. Anders als unter MiFID II hat ESMA für den Krypto-Bereich jedoch keine abschließende Liste gleichartiger Vermögenswerte vorgelegt, was Anbieter vor praktische Abgrenzungsfragen stellt.
Die Nachweispflicht liegt beim Anbieter selbst. Regulatoren in der EU, den USA und dem Vereinigten Königreich behandeln Reverse Solicitation einheitlich als begrenzte Ausnahme, nicht als skalierbare Geschäftsstrategie. Compliance-Verantwortliche, die das Modell als strukturellen Zugang zum EU-Markt planen, tragen ein erhebliches regulatorisches Risiko.