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Glossar

Realisierter vs. unrealisierter Gewinn

Aktualisiert 12. Juni 2026

Realisierter vs. unrealisierter Gewinn bezeichnet die Unterscheidung zwischen einem tatsächlich durch Verkauf festgeschriebenen Gewinn (realisiert) und einem Wertzuwachs, der nur auf dem Papier existiert, solange eine Position noch gehalten wird (unrealisiert).

Unrealisierter Gewinn: Potenzial ohne Rechtswirkung

Steigt der Marktwert einer Kryptowährung über den ursprünglichen Kaufpreis, entsteht zunächst ein unrealisierter Gewinn. Er spiegelt den theoretischen Überschuss wider, sofern man zum aktuellen Marktpreis verkaufen würde – ohne dass tatsächlich ein Verkauf stattgefunden hat. Handelsrechtlich und steuerrechtlich ist dieser Buchgewinn irrelevant: Er löst weder eine Steuerpflicht aus noch gilt er als Einkommen. Unrealisierte Gewinne können sich jederzeit in Verluste verwandeln, solange die Position offen bleibt.

Realisierter Gewinn: Steuerlich relevante Größe

Ein Gewinn gilt als realisiert, sobald die Kryptowährung tatsächlich veräußert, getauscht oder anderweitig abgegeben wird. Die Formel ist einfach: Verkaufspreis minus Kaufpreis (zuzüglich etwaiger Anschaffungsnebenkosten) ergibt den realisierten Gewinn oder Verlust.

Beispiel: Wer Bitcoin für 20.000 € kauft und später für 35.000 € verkauft, realisiert einen Gewinn von 15.000 €. Hätte er nicht verkauft, wäre derselbe Betrag lediglich ein unrealisierter Buchgewinn geblieben.

In Deutschland werden realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt – nicht mit der Abgeltungssteuer (25 %), die für Kapitalerträge wie Aktiengewinne oder Dividenden gilt. Stattdessen fließen Krypto-Gewinne in das zu versteuernde Einkommen ein und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der bis zu 45 % betragen kann. Entscheidend ist die Haltefrist: Wer eine Kryptowährung länger als ein Jahr hält, erzielt beim Verkauf in Deutschland steuerfreie Einnahmen. In Österreich unterliegen realisierte Krypto-Gewinne der Krypto-Einkommensteuer gemäß den dortigen Regelungen.

Einordnung für die Praxis

Die Unterscheidung ist grundlegend für jede steuerliche Planung und Buchführung. Solange kein Verkauf erfolgt, entsteht keine Steuerpflicht – unabhängig davon, wie stark der Kurs gestiegen ist. Erst der Verkaufsvorgang macht den Gewinn real und meldepflichtig. Hinweis: Dieser Artikel erklärt einen buchhalterischen Begriff. Er stellt kein Handelssignal dar und gibt keine Empfehlung, wann eine Position geschlossen werden sollte.

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