KryptoRatgeber

Glossar

KWG (Kreditwesengesetz)

Aktualisiert 12. Juni 2026

KWG (Kreditwesengesetz) ist das zentrale deutsche Bundesgesetz zur Regulierung und Aufsicht des Kreditwesens, das festlegt, welche Tätigkeiten als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft oder Finanzdienstleistung gelten, und alle betroffenen Institute der staatlichen Bankenaufsicht durch die BaFin unterstellt.

Konzessionssystem und Erlaubnispflicht

Das KWG führt ein vollständiges Konzessionssystem ein: Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt vorab eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Zu den klassischen erlaubnispflichtigen Bankgeschäften zählen etwa das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft und das Finanzkommissionsgeschäft. Die Kernvorschriften verpflichten Institute darüber hinaus zur Einhaltung von Eigenkapitalanforderungen, zur Beachtung von Großkreditgrenzen sowie zur Meldung von Millionenkrediten an eine zentrale Evidenzzentrale — Instrumente, die systemische Risiken im Bankensektor begrenzen sollen.

Kryptowerte im KWG

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurden Kryptowährungen und sonstige Kryptowerte explizit als Finanzinstrumente in § 1 Abs. 11 KWG aufgenommen. Gleichzeitig wurde das Kryptoverwahrgeschäft als eigenständige Finanzdienstleistungskategorie eingeführt. Darunter fällt die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln für Dritte — also das, was Custodial Wallets im gewerblichen Maßstab leisten. Anbieter, die dieses Geschäft betreiben, benötigen seither eine BaFin-Lizenz. Demgegenüber berührt die reine Eigenverwahrung über eine Non-Custodial Wallet das KWG grundsätzlich nicht, da keine Dienstleistung für Dritte erbracht wird. Ebenso gilt: Proprietärer Eigenhandel ohne Servicebezug zu Dritten ist nicht als erlaubnispflichtiges Geschäft einzustufen.

Verhältnis zum europäischen Recht

Das KWG steht nicht isoliert. Es wird zunehmend durch europäisches Recht überlagert. Die EU-Kapitaladäquanzverordnung (CRR) regelt Eigenkapitalanforderungen für CRR-Kreditinstitute unmittelbar auf EU-Ebene. Mit der MiCA-Verordnung (EU 2023/1114), die schrittweise in Kraft trat, wird die Regulierung von Kryptowerte-Dienstleistern — darunter auch das Verwahrgeschäft — auf eine einheitliche europäische Grundlage gestellt. Für bereits nach KWG lizenzierte Kryptoverwahrer bedeutet das eine Anpassungsphase, in der nationale und europäische Anforderungen nebeneinander bestehen können. Langfristig dürfte MiCA weite Teile des kryptospezifischen KWG-Rahmens ablösen.

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