KryptoRatgeber

Glossar

KryptoFAV (Übertragungsverordnung)

Aktualisiert 12. Juni 2026

KryptoFAV (Übertragungsverordnung) ist eine deutsche Bundesverordnung, die am 3. Juni 2022 in Kraft trat und die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausgabe, Übertragung und Verwaltung von Kryptofondsanteilen regelt — also von Anteilscheinen an offenen Investmentfonds (Sondervermögen), die nicht mehr als physische Globalurkunde existieren, sondern in einem Kryptowertpapierregister eingetragen werden.

Rechtsgrundlage und Einordnung

Die Verordnung stützt sich auf § 95 Abs. 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der durch das eWpG-Begleitgesetz vom 3. Juni 2021 eingefügt wurde. Sie ist damit ein Ausführungsinstrument zum Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), mit dem Deutschland 2021 eine umfassende Dematerialisierungsstrategie für Wertpapiere einleitete. Das Ziel: Kapitalmarktprozesse, die jahrzehntelang auf Papierurkunden und zentralen Verwahrstellen aufbauten, schrittweise in digitale Register-Strukturen zu überführen.

Kryptofondsanteile im Sinne der KryptoFAV sind keine Kryptowährungen im engeren Sinne. Sie sind regulierte Fondsanteile, deren Eigentumsverhältnis und Übertragung technisch über eine Blockchain abgewickelt werden — jedoch im vollständig regulierten Rahmen des deutschen Kapitalanlagerechts.

Funktionsweise: Wegfall des Zentralverwahrers

Der praktisch bedeutsamste Unterschied zur klassischen Fondsanteilsverwaltung liegt im Prozessablauf. Bislang erforderte jede Ausgabe oder Rücknahme von Fondsanteilen die Interaktion mit einem Zentralverwahrer. Durch den Wegfall der Globalurkunde entfällt dieser Zwischenschritt: Ausgabe, Rücknahme, Veräußerung und Übertragung laufen direkt über das Kryptowertpapierregister ab — schneller und mit weniger Intermediären.

Die registerführende Stelle muss über eine behördliche Erlaubnis zur Kryptowertpapierregisterführung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) verfügen. In der Praxis übernimmt diese Aufgabe in der Regel die Verwahrstelle des Fonds. Eine Delegation an ein beauftragtes Unternehmen ist zulässig, sofern die Verwahrstelle ihre gesetzlichen Pflichten gemäß §§ 70–78 KAGB weiterhin erfüllt.

Bedeutung für den deutschen Kapitalmarkt

Die KryptoFAV ist kein Nischenthema der Kryptobranche, sondern Teil einer regulatorisch gelenkten Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts. Kapitalverwaltungsgesellschaften erhalten damit ein Instrument, Fondsanteile effizienter zu verwalten, ohne den bewährten Anlegerschutzrahmen des KAGB zu verlassen. Für Anleger ändert sich an den Schutzrechten nichts; was sich ändert, ist die technische Infrastruktur im Hintergrund.

Die Verordnung verdeutlicht, dass Blockchain-Technologie in Deutschland nicht allein im Bereich dezentraler, ungeregelter Protokolle Einzug hält, sondern gezielt in bestehende regulatorische Strukturen integriert wird.

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