Glossar
Cost Basis (Kostenbasis)
Aktualisiert 12. Juni 2026
Cost Basis (Kostenbasis) ist der steuerlich relevante Anschaffungswert eines Krypto-Assets – bestehend aus dem Kaufpreis zuzüglich aller direkt zurechenbaren Kosten wie Transaktions- oder Handelsgebühren. Sie bildet die rechnerische Grundlage für die Ermittlung eines steuerpflichtigen Gewinns oder Verlusts: Erlös minus Cost Basis ergibt das steuerliche Ergebnis einer Veräußerung.
Berechnung und Bewertungsmethoden
Ein einfaches Beispiel: Wer 0,5 BTC für 10.000 € kauft und dabei 50 € Gebühren zahlt, hat eine Cost Basis von 10.050 €. Verkauft dieselbe Person den Bestand später für 14.000 €, beträgt der steuerpflichtige Gewinn 3.950 €.
Komplizierter wird es, wenn dieselbe Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen erworben wurde. Dann entscheidet die gewählte Bewertungsmethode, welche Einstandspreise herangezogen werden:
- FIFO (First In, First Out): Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst veräußert. Im DACH-Raum ist FIFO das steuerlich anerkannte Standardverfahren für Kryptowährungen.
- LIFO (Last In, First Out): Die zuletzt gekauften Einheiten werden zuerst zugeordnet – in Deutschland steuerlich nicht anerkannt, in anderen Jurisdiktionen jedoch teilweise zulässig.
- HIFO (Highest In, First Out): Es werden zuerst die Einheiten mit dem höchsten Einstandspreis abgerechnet, was rechnerisch die steuerpflichtigen Gewinne minimiert.
- Spezifische Identifikation: Einzelne Einheiten werden anhand konkreter Transaktionsdaten eindeutig einem Verkauf zugeordnet – erfordert lückenlose Aufzeichnungen.
Die Methodenwahl kann die ausgewiesene Steuerlast erheblich beeinflussen. Im DACH-Kontext ist die Wahlmöglichkeit eingeschränkt: FIFO gilt als Standard und sollte konsequent angewendet werden.
Sonderfälle: Mining, Staking und Airdrops
Nicht jede Kryptowährung wird gekauft. Bei Einheiten, die durch Mining, Staking oder Airdrops erworben wurden, gilt der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses als Cost Basis. Dieser Wert ist gleichzeitig als Einkommen steuerlich relevant und legt den Ausgangswert für spätere Veräußerungsgewinne fest.
Aufzeichnungspflicht
Fehlerhafte oder lückenhafte Transaktionshistorien – etwa durch verlorene Wallet-Daten oder nicht erfasste Transfers zwischen eigenen Adressen – führen zu falschen Cost-Basis-Werten. Im schlimmsten Fall werden Gewinne doppelt besteuert, weil das Finanzamt mangels Nachweisen höhere Anschaffungskosten nicht anerkennt. Eine vollständige, chronologisch geführte Aufzeichnung aller Transaktionen ist daher keine optionale Maßnahme, sondern steuerrechtliche Notwendigkeit.