KryptoRatgeber

Glossar

Lizenzpflicht (CASP-Lizenz)

Aktualisiert 12. Juni 2026

Lizenzpflicht (CASP-Lizenz) ist die gesetzliche Verpflichtung für Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine behördliche Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP) gemäß Artikel 59 der EU-Verordnung MiCAR (Regulation EU 2023/1114) einzuholen.

Rechtsgrundlage und zuständige Behörden

Die MiCAR schafft erstmals einen einheitlichen EU-weiten Rahmen für die Regulierung von Krypto-Dienstleistern. Wer gewerblich Krypto-Assets verwahrt, Handelsplattformen betreibt, Krypto- gegen Fiat-Währungen tauscht, Orders ausführt, Krypto-Transfers abwickelt oder Anlageberatung sowie Portfolioverwaltung für Krypto-Assets anbietet, fällt unter die Lizenzpflicht. Zuständige Aufsichtsbehörden im deutschsprachigen Raum sind die BaFin in Deutschland, die FMA in Österreich und die CSSF in Luxemburg. Der Antrag ist stets im Mitgliedstaat der Niederlassung zu stellen.

Ein wesentlicher Vorteil des Systems: Eine in einem EU-Staat erteilte CASP-Lizenz gilt als Passport für den gesamten EU-Binnenmarkt. Ein in Deutschland lizenzierter Anbieter darf seine Dienste also auch in Frankreich, den Niederlanden oder Polen erbringen, ohne dort separate Zulassungen beantragen zu müssen.

Anforderungen im Überblick

Die Zulassung ist an konkrete organisatorische und personelle Voraussetzungen geknüpft. Geschäftsleiter müssen eine Fit-and-Proper-Prüfung bestehen, die fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit bewertet. Pflichtfunktionen sind ein Compliance Officer und ein Money Laundering Reporting Officer (MLRO). Hinzu kommen Mindestkapitalanforderungen, deren Höhe sich nach Art und Umfang der erbrachten Dienstleistungen richtet, sowie ein dokumentiertes AML/CFT-Rahmenwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

DACH-Relevanz und Übergangsfristen

Im deutschsprachigen Raum konnten Anbieter zunächst auf nationale Übergangsregelungen zurückgreifen, die einen befristeten Weiterbetrieb ohne vollständige MiCA-Lizenz erlaubten. Mit Ablauf dieser Übergangsfristen entfällt diese Option; eine vollständige CASP-Lizenz ist dann zwingende Voraussetzung für den legalen Betrieb. Anbieter, die ohne gültige Lizenz tätig sind, riskieren behördliche Eingriffe bis hin zur Untersagung des Geschäftsbetriebs.

Für Nutzer ist die Lizenzpflicht ein praktisch relevantes Kriterium: Ein lizenzierter CASP unterliegt laufender Aufsicht, Berichtspflichten und Kapitalvorschriften. Custodial Wallets, also Verwahrmodelle, bei denen der Anbieter die privaten Schlüssel kontrolliert, sind typischerweise CASP-pflichtige Dienstleistungen. Selbstverwahrungslösungen dagegen fallen nicht unter die MiCAR-Lizenzpflicht.

Verwandte Begriffe