KryptoRatgeber

Glossar

CASP (Crypto-Asset Service Provider)

Aktualisiert 12. Juni 2026

CASP (Crypto-Asset Service Provider) ist die in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 der EU-Verordnung MiCA (Regulation (EU) 2023/1114) definierte Bezeichnung für jede natürliche oder juristische Person, deren Gewerbe oder Beruf in der professionellen Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen gegenüber Dritten besteht und die nach Artikel 59 MiCA zur Leistungserbringung zugelassen ist.

Erfasste Dienstleistungen

MiCA zählt die regulierten Tätigkeiten abschließend auf. Dazu gehören:

  • Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets für Dritte (Custody)
  • Betrieb von Handelsplattformen, auf denen Krypto-Assets gegeneinander oder gegen Fiatgeld gehandelt werden
  • Auftragsausführung, -annahme und -weiterleitung im Namen von Kunden
  • Tausch von Krypto-Assets gegen Zahlungsmittel oder andere Krypto-Assets
  • Platzierung von Krypto-Assets sowie Portfolioverwaltung und Anlageberatung im Krypto-Kontext

Ein Unternehmen, das ausschließlich eine dieser Tätigkeiten ausübt, gilt bereits als CASP und muss alle damit verknüpften Anforderungen erfüllen. Wer dagegen Krypto-Assets lediglich für eigene Rechnung hält, ohne Dritten gegenüber Dienstleistungen zu erbringen, fällt nicht unter den Begriff.

Zulassung und Aufsicht

CASPs benötigen vor Aufnahme des Betriebs eine behördliche Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat. Zuständig sind die jeweiligen nationalen Behörden — etwa die CSSF in Luxemburg oder die AFM in den Niederlanden. Die Zulassung umfasst prudentielle Anforderungen (u. a. Mindestkapital), organisatorische Pflichten (interne Kontrollen, Konfliktmanagement, Sicherung von Kundengeldern) sowie eine Fit-and-Proper-Prüfung: Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichtsorgans müssen ihre persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung gegenüber der Behörde nachweisen.

Ein zentrales Privileg der CASP-Lizenz ist das Passporting: Eine in einem Mitgliedstaat erteilte Zulassung berechtigt grundsätzlich zur grenzüberschreitenden Tätigkeit im gesamten EU-Binnenmarkt, ohne dass für jeden Staat eine separate Genehmigung eingeholt werden muss. Dieses Prinzip entspricht dem aus der klassischen Finanzregulierung (MiFID II, CRD) bekannten europäischen Pass.

Abgrenzung zur Selbstverwahrung

Der CASP-Rahmen greift ausdrücklich nur dort, wo Dienstleistungen gegenüber Kunden erbracht werden. Wer eigene Krypto-Assets eigenverantwortlich in einer Non-Custodial Wallet verwahrt, unterliegt nicht der CASP-Regulierung. Der Unterschied zwischen regulierter Drittverwahrung und eigenverantwortlicher Selbstverwahrung ist daher für Nutzer ein praktisch relevantes Abgrenzungskriterium.

MiCA und der CASP-Begriff markieren den Übergang des europäischen Krypto-Sektors von einem weitgehend unregulierten Bereich zu einem einheitlichen, sektorspezifischen Aufsichtsrahmen — vergleichbar mit der Bankenlizenz im Einlagengeschäft.

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