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US-Finanzministerium sanktioniert iranische Bitcoin-Börse BitBank wegen Hormuzstraßen-Zahlungen
Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 18. September 2026

Laut übereinstimmenden Berichten von CoinDesk und Cointelegraph hat das US-Finanzministerium am 18. September 2026 die Teheraner Kryptobörse BitBank sowie deren Entwicklerfirma sanktioniert — mit dem Vorwurf, hunderte Millionen US-Dollar in Bitcoin an das Islamische Revolutionsgarden-Korps (IRGC) weitergeleitet zu haben, darunter auch Gebühreneinnahmen aus dem Schiffsverkehr durch die Straße von Hormuz. Für deutsche Nutzer und Unternehmen ist der Fall relevant, weil US-Sanktionen globale Reichweite haben: Wer mit sanktionierten Plattformen handelt, riskiert Konsequenzen — unabhängig davon, wo er sitzt.
Mautstation Hormuz: Wie Bitcoin-Transfers Millionen ins Regime leiteten
Im Zentrum der Sanktionen stehen zwei Strukturen, die laut übereinstimmenden Berichten von CoinDesk und Cointelegraph eng zusammenwirkten: die 2024 gegründete Teheraner Kryptobörse BitBank und ihre Entwicklerfirma Pishtaz Simorgh Electronic Trade Company.
Den konkreten Auslöser der jetzigen Designierung bildete offenbar die Hormuz Safe Marine Services Authority — eine Behörde, die seit Juni 2026 von durchfahrenden Schiffen Gebühren zwischen ein und zwei Millionen US-Dollar pro Passage durch die Straße von Hormuz einzog und diese Einnahmen über BitBank in Bitcoin an Regime-nahe Stellen weiterleitete. Die Hormuz-Behörde selbst war bereits Ende Juli 2026 eigenständig sanktioniert worden; BitBank folgte nun als das digitale Bindeglied dahinter.
Darüber hinaus soll BitBank insgesamt hunderte Millionen US-Dollar an das Islamische Revolutionsgarden-Korps (IRGC) — Irans mächtige Elitemiliz — transferiert haben. Die OFAC-Maßnahme erfasst auch drei Mitarbeiter des iranischen Finanziers Babak Zanjani, die US-Behörden als Schlüsselelemente der digitalen Sanktionsumgehungsinfrastruktur des Regimes bezeichnen.
Bemerkenswert: Anders als bei früheren Krypto-Sanktionen veröffentlichte OFAC diesmal keine einzige Wallet-Adresse — jene digitalen Kontonummern, auf die Compliance-Software normalerweise automatisch prüft.
Wenn der lange Arm Washingtons bis nach Teheran reicht — und darüber hinaus
Der BitBank-Fall ist mehr als eine weitere Sanktionsmeldung aus Washington. Er zeigt, wie präzise US-Behörden inzwischen kryptospezifische Finanzflüsse nachverfolgen — und wie ernst sie die Konsequenzen meinen.
Bemerkenswert ist dabei eine technische Besonderheit: OFAC veröffentlichte diesmal keine einzige Krypto-Wallet-Adresse, obwohl das bei früheren Krypto-Sanktionen Standard war. Das erschwert es Compliance-Software weltweit, die sanktionierten Akteure automatisch zu erkennen. Ob das Absicht oder schlicht fehlende On-Chain-Daten sind, bleibt offen — in jedem Fall erhöht es den manuellen Prüfaufwand für Börsen, die ihre Systeme auf solche Listen stützen.
Die eigentliche Sprengkraft liegt im Prinzip der Sekundärsanktionen: US-Recht bestraft nicht nur direkte Transaktionen mit sanktionierten Stellen, sondern auch Dritte — etwa eine Börse in Dubai oder eine Bank in Istanbul —, die diesen Akteuren Zugang zu Finanzsystemen verschaffen, selbst wenn keine US-Bürger oder US-Dollar beteiligt sind. Für europäische Finanzdienstleister, die Krypto-Dienstleistungen anbieten, ist das eine strukturelle Herausforderung, die weit über den Iran-Kontext hinausgeht.
Der Fall illustriert außerdem, dass Kryptowährungen keine Garantie für Anonymität bieten — insbesondere dann nicht, wenn sie über zentralisierte Börsen fließen, die Nutzerdaten erheben und theoretisch herausgeben müssen. Staatliche Akteure, die auf Krypto setzen, um Sanktionen zu umgehen, spielen ein riskantes Spiel.
Warum Kryptobörsen weltweit auf Sanktionslisten landen können
Kryptobörsen wie BitBank — gemeint ist die 2024 in Teheran gegründete Plattform, nicht die gleichnamige japanische Börse — sind sogenannte zentralisierte Börsen (CEX): Unternehmen, die Kauf und Verkauf von Kryptowährungen vermitteln und dabei Kundengelder verwalten. Weil sie eine zentrale Anlaufstelle darstellen, sind sie auch greifbarer für Behörden — und attraktiver für staatliche Akteure, die Geldflüsse verschleiern wollen.
Wer Geld in größerem Umfang über solche Plattformen bewegt, hat normalerweise mit Anti-Geldwäsche-Regeln (AML) zu tun — also Vorschriften, die verdächtige Transaktionen meldepflichtig machen. Der Iran gilt seit Jahren als Hochrisikoland für genau solche Kontrollen.
Entscheidend für deutsche Nutzer und Firmen: US-Sanktionen gelten nicht nur für amerikanische Unternehmen. Wer mit einer sanktionierten Plattform Geschäfte macht — selbst über eine Drittbörse in Dubai oder eine Bank in Istanbul — kann ins Visier der US-Behörde OFAC geraten.
Häufige Fragen
Ist die iranische BitBank dieselbe wie die japanische Börse „bitbank"?
Nein. Die beiden Plattformen haben zwar ähnliche Namen, sind aber völlig unabhängig voneinander. Die vom US-Finanzministerium sanktionierte BitBank ist eine 2024 in Teheran gegründete iranische Kryptobörse. Die japanische bitbank, inc. ist ein separates, nicht betroffenes Unternehmen. Cointelegraph weist ausdrücklich auf diese Verwechslungsgefahr hin.
Warum fehlen Wallet-Adressen in der Sanktionsmitteilung — und was bedeutet das?
Bei früheren Krypto-Sanktionen veröffentlichte die US-Behörde OFAC — das Office of Foreign Assets Control, zuständig für die Durchsetzung von Wirtschaftssanktionen — in der Regel konkrete Wallet-Adressen, damit Compliance-Software diese automatisch sperren kann. Im Fall BitBank fehlen diese Adressen laut CoinDesk vollständig. Das erschwert es Börsen und Dienstleistern, Transaktionen mit Bezug zu BitBank technisch zu erkennen — und macht manuelle Prüfprozesse wichtiger.