News
Griechenland plant 10-prozentige Kapitalertragsteuer auf Kryptowährungen
Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 08. Oktober 2026

Laut übereinstimmenden Berichten von CoinDesk und Cointelegraph hat Griechenlands Finanzministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine zehnprozentige Kapitalertragsteuer — also eine Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten — auf Kryptowährungen für Privatpersonen einführen soll. Der Entwurf befindet sich noch in der öffentlichen Konsultationsphase und soll im November dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Für deutsche Anleger ist das ein direkter Vergleichspunkt: Der geplante griechische Satz liegt weit unter dem in Deutschland diskutierten Niveau.
Freigrenze, Swap-Ausnahme und Amnestie: Was der Entwurf konkret regelt
Der Gesetzentwurf enthält mehrere Details, die über den bloßen Steuersatz hinausgehen. Laut übereinstimmenden Berichten von CoinDesk und Cointelegraph soll eine jährliche Freigrenze von 500 Euro gelten — Gewinne unterhalb dieses Betrags bleiben steuerfrei.
Wer eine Kryptowährung direkt gegen eine andere tauscht — sogenannte Swaps — soll von der Kapitalertragsteuer ausgenommen sein. Anders behandelt werden passive Einnahmen: Erträge aus Staking (dem Bereitstellen von Coins zur Netzwerkabsicherung), aus Krypto-Krediten oder der Bereitstellung von Liquidität für Handelsplattformen unterliegen ebenfalls einem pauschalen Satz von zehn Prozent.
Bemerkenswert ist außerdem eine geplante Amnestie-Regelung: Wer in der Vergangenheit bereits Krypto-Gewinne erzielt hat, diese aber nicht versteuert hat, soll diese innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes nachträglich und ohne Strafen melden können. Die öffentliche Konsultation endet laut Cointelegraph am 22. Oktober.
Zehn Prozent gegen fünfundzwanzig: Was Griechenlands Entwurf über den europäischen Steuerwettbewerb verrät
Griechenland positioniert sich mit seinem Entwurf bewusst am unteren Ende der europäischen Skala. Österreich besteuert Krypto-Gewinne mit 27,5 %, Frankreich mit 30 % — und Deutschland plant laut Cointelegraph ab 2028 einen Satz von 25 %. Der griechische Entwurf liegt mit 10 % deutlich darunter. Das ist kein Zufall: Ein niedriger Satz senkt die Hemmschwelle, Gewinne überhaupt zu melden, und könnte die Steuercompliance verbessern, ohne einen hohen Steuerdruck zu erzeugen.
Besonders aufschlussreich ist die Struktur des Entwurfs. Die ausdrückliche Ausnahme für Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte nimmt Anleger bei üblichen Portfolio-Umschichtungen aus der Schusslinie — das ist ein pragmatischer Zug, der kleinen Privatanlegern entgegenkommt. Die zwölf-monatige Amnestie für nicht deklarierte Altgewinne ohne Strafzuschlag ist ebenfalls ungewöhnlich: Sie signalisiert, dass der griechische Staat lieber Daten und Steuereinnahmen einsammeln möchte, als Anleger mit Nachforderungen zu verprellen.
Was dieser Entwurf nicht ist: ein fertiges Gesetz. Die öffentliche Konsultationsphase läuft noch, das Parlament stimmt frühestens im November ab — Details können sich noch ändern.
Für deutsche Krypto-Anleger liegt der eigentliche Wert dieses Vorgangs im Vergleich: Europa entwickelt gerade schrittweise und uneinheitlich seine Steuermodelle. Griechenland zeigt, dass ein niedriger Pauschalsteuersatz mit klaren Ausnahmeregeln eine bewusste politische Wahl ist — keine Selbstverständlichkeit.
Warum Griechenland jetzt handelt — und was dahintersteckt
Zwei Entwicklungen haben den Druck auf EU-Staaten erhöht, Krypto steuerlich zu erfassen. Erstens wächst der Markt: Immer mehr Privatpersonen erzielen reale Gewinne mit digitalen Währungen, die bislang oft in einer regulatorischen Grauzone verblieben. Zweitens schafft die EU selbst die technische Grundlage für eine Besteuerung: Die sogenannte DAC8-Richtlinie — ein EU-weites Regelwerk zur automatischen Weitergabe von Transaktionsdaten — verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ab dem 1. Januar 2026 Krypto-Dienstleister zur Meldung von Kundendaten an die nationalen Steuerbehörden zu zwingen. Damit werden anonyme Gewinne künftig schwerer zu verschweigen.
Für das Verständnis des griechischen Entwurfs sind zwei Konzepte zentral: die Freigrenze — also ein Betrag, unterhalb dessen keine Steuer anfällt, der aber nicht vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen wird — sowie Staking, also das Bereitstellen von Kryptowährungen zur Absicherung eines Netzwerks gegen eine Vergütung. Beide tauchen im Entwurf auf und bestimmen, für wen die Steuer überhaupt relevant wird.