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FMA warnt vor nicht zugelassener Crypto-Börse – kein Erlaubnis für Portfolioverwaltung
Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 25. August 2026

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 25. August 2026 vor dem Anbieter hinter der Website crypto-boerse.com gewarnt: Das Unternehmen, das Standorte in Wien, Berlin und Zürich behauptet, besitzt keine behördliche Erlaubnis, in Österreich Portfolioverwaltung — also die professionelle Verwaltung von Kundenvermögen — anzubieten. Für Anleger im deutschsprachigen Raum ist das ein deutliches Signal: Ein Krypto-Bezug im Namen ersetzt keine Zulassung.
Keine Lizenz, aber drei angebliche Standorte — was die FMA konkret beanstandet
Die Rechtsgrundlage der Warnung ist § 92 Abs. 11 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) — jenes österreichische Regelwerk, das festlegt, wer Wertpapierdienstleistungen erbringen darf und unter welchen Bedingungen. Konkret fehlt dem Anbieter die Erlaubnis zur Portfolioverwaltung nach § 3 Abs. 2 Z. 2 WAG 2018: Wer das Vermögen von Kunden eigenständig verwaltet — also Anlageentscheidungen in deren Namen trifft —, braucht dafür in Österreich zwingend eine FMA-Konzession.
Laut der Warnung der FMA Österreich gibt das Unternehmen einen Sitz in Wien, Berlin und Zürich an. Die FMA formuliert das bewusst vorsichtig: "angeblichem Sitz" — denn überprüft oder bestätigt ist keiner dieser Standorte. Dass ein Anbieter Adressen in drei Ländern nennt, sagt also nichts darüber aus, ob er dort tatsächlich reguliert tätig ist.
In Österreich gilt: Wer Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen erbringt, ohne die notwendige Zulassung zu besitzen, handelt schlicht unerlaubt — unabhängig davon, wie professionell der Außenauftritt wirkt.
Krypto im Namen, Zulassung fehlt — warum das kein Zufall ist
Wer eine Plattform betreibt und dabei Kundengeld aktiv verwaltet, betreibt ein reguliertes Finanzgeschäft — egal, ob er es "Krypto-Portfolio" oder anders nennt. Genau hier liegt der Kern dieser Warnung: Der Begriff Portfolioverwaltung ist kein Marketing-Etikett, sondern eine klar definierte, erlaubnispflichtige Dienstleistung nach dem österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetz. Wer sie ohne Zulassung anbietet, handelt schlicht außerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Bemerkenswert ist das Muster, das sich hinter solchen Fällen oft verbirgt: Anbieter ohne Lizenz werben mit Vertrauenssignalen — mehrere Bürostandorte in respektablen Städten wie Wien, Berlin und Zürich, ein seriös klingender Name, oft technisch anmutende Begriffe. Die FMA hält ausdrücklich fest, dass der Sitz in diesen Städten lediglich behauptet wird. Verifiziert ist er nicht. Das sollte zu denken geben.
Für Nutzer im deutschsprachigen Raum — also auch in Deutschland und der Schweiz — ist die Botschaft dieselbe: Eine behördliche Warnung aus Österreich gilt zwar formal nur für den österreichischen Markt, ist aber ein starkes Warnsignal für alle, die eine Plattform dieser Art nutzen oder nutzen wollen.
Der einfachste Schutz bleibt die Eigenprüfung: Die FMA stellt eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank bereit, in der sich die Zulassung eines Anbieters in wenigen Sekunden nachschlagen lässt. Wer diesen Schritt überspringt, vertraut blind — und das ist bei Geldanlagen selten eine gute Idee.
Wer Geld verwaltet, braucht eine Erlaubnis – das gilt auch in der Krypto-Welt
Portfolioverwaltung — also die Entscheidung, im Namen von Kunden Wertpapiere oder andere Vermögenswerte zu kaufen und zu verkaufen — ist in Österreich ein konzessionspflichtiges Geschäft. Das bedeutet: Wer das anbietet, muss vorher eine Genehmigung der FMA einholen und bestimmte Anforderungen erfüllen, etwa an Eigenkapital, Qualifikation und Kundenschutz. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob der Anbieter mit klassischen Aktien oder mit Kryptowährungen wirbt.
Das Problem bei Anbietern ohne Zulassung: Kunden haben im Schadensfall kaum rechtliche Handhabe. Es gibt keine Einlagensicherung, keine Aufsichtsbehörde, die eingreift, und oft keine nachvollziehbare Unternehmensstruktur hinter der Webseite. Wer mit einer zentralisierten Börse (CEX) oder einem Vermögensverwalter im Krypto-Bereich arbeitet, sollte daher vorab prüfen, ob das Unternehmen in der offiziellen FMA-Unternehmensdatenbank gelistet ist. Wie man Krypto-Guthaben sicher verwahrt und worauf es dabei ankommt, erklärt unser Artikel zur Krypto-Verwahrung.
Häufige Fragen
Was bedeutet es konkret, wenn einem Anbieter die FMA-Zulassung fehlt?
Wer in Österreich Portfolioverwaltung oder andere konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, braucht dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der FMA. Fehlt diese, darf der Anbieter die entsprechenden Leistungen schlicht nicht anbieten — unabhängig davon, ob er sich seriös präsentiert oder mehrere Standorte nennt. Für Anleger bedeutet das: Der gesetzliche Schutzrahmen, den zugelassene Anbieter einhalten müssen, greift hier nicht.
Wie überprüfe ich, ob ein Krypto-Anbieter in Österreich zugelassen ist?
Die FMA führt eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank, in der sich zugelassene Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nachschlagen lassen. Wer dort nicht auftaucht, hat keine behördliche Erlaubnis für den österreichischen Markt. Der Check dauert wenige Minuten — und sollte vor jeder Überweisung von Geldern an einen unbekannten Anbieter zur Routine gehören, ganz gleich wie überzeugend dessen Webauftritt wirkt.