Glossar
Glattstellung (Tax-Loss-Harvesting)
Aktualisiert 12. Juni 2026
Glattstellung (Tax-Loss-Harvesting) ist eine steuerliche Gestaltungsstrategie, bei der Anleger Kryptowerte bewusst unterhalb ihres Einstandspreises verkaufen, um realisierte Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen aus anderen Positionen zu verrechnen und so die Steuerlast im laufenden Veranlagungszeitraum zu senken.
Funktionsweise im deutschen Steuerrecht
Kryptowerte gelten in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Gewinne und Verluste aus solchen Geschäften können innerhalb desselben Steuerjahres miteinander verrechnet werden. Hält ein Anleger beispielsweise eine Position mit einem realisierten Gewinn von 3.000 Euro, kann er eine andere Position mit einem Buchverlust von 2.000 Euro vor Jahresende verkaufen und so die steuerpflichtige Basis auf 1.000 Euro reduzieren.
Entscheidend ist dabei die Haltefrist: In Deutschland sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei. Dieselbe Regel wirkt jedoch in beide Richtungen — Verluste aus Positionen, die bereits länger als zwölf Monate gehalten wurden, lassen sich steuerlich nicht mehr geltend machen. Die Glattstellung muss daher vor dem Ablauf des Jahrestags der Anschaffung erfolgen, um den Verlust noch nutzen zu können.
Kein Wash-Sale-Verbot — aber keine Steuerbefreiung
Anders als in den USA existiert in Deutschland keine gesetzliche Wash-Sale-Regelung. Ein sofortiger Rückkauf derselben Kryptowährung nach dem Verkauf ist rechtlich nicht verboten. Anleger können die Position also unmittelbar wieder aufbauen, ohne eine Sperrfrist beachten zu müssen. Dieser Spielraum ist ein wesentlicher Unterschied zum US-amerikanischen Steuerrecht und erhöht die praktische Flexibilität der Strategie erheblich.
Gleichwohl handelt es sich um eine Steuerverschiebung, nicht um eine Steuerbefreiung: Der Rückkauf erfolgt zu einem neuen, niedrigeren Einstandspreis. Steigt der Wert der Position künftig wieder, fällt auf den größeren Gewinnanteil erneut Steuer an — sofern die neue Haltefrist von einem Jahr nicht abgewartet wird. Die Strategie leiht dem Anleger Kapital aus zukünftigen Steuerverbindlichkeiten, tilgt diese aber nicht.
Zu beachten sind außerdem Transaktionskosten durch den doppelten Handelsvorgang sowie das Marktrisiko während der Phase zwischen Verkauf und Wiedereinstieg. Anleger ohne ausreichende Gewinne im selben Steuerjahr oder mit ausschließlich steuerbefreiten Positionen profitieren kaum von der Methode.