Glossar
Kryptowerte (KWG)
Aktualisiert 12. Juni 2026
Kryptowerte (KWG) ist ein aufsichtsrechtlicher Begriff aus dem deutschen Kreditwesengesetz, der seit dem 1. Januar 2020 digitale Wertdarstellungen als eigenständige Kategorie von Finanzinstrumenten erfasst und damit erstmals einer umfassenden Bankenregulierung unterwirft.
Gesetzliche Definition
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurde § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 10 KWG um den Begriff der Kryptowerte ergänzt. Die Legaldefinition in § 1 Abs. 11 Sätze 4 und 5 KWG beschreibt Kryptowerte als digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert wird, nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und elektronisch übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.
Bitcoin erfüllt diese Voraussetzungen und gilt damit regulatorisch als Kryptowert – nicht jedoch als gesetzliches Zahlungsmittel. E-Geld hingegen fällt ausdrücklich nicht unter den Begriff, da es stets an eine gesetzliche Währung gebunden und staatlich reguliert ist.
Die deutsche Definition geht bewusst über Art. 3 Nr. 18 der 5. EU-Geldwäscherichtlinie hinaus: Während die EU-Vorlage nur den Tausch- und Zahlungscharakter adressiert, schließt das KWG explizit auch den Anlagezweck ein – ein regulatorisch bedeutsamer Unterschied, der den Anwendungsbereich gegenüber dem europäischen Mindeststandard ausdehnt.
Unmittelbare Rechtsfolge: das Kryptoverwahrgeschäft
Die Aufnahme des Begriffs in den Finanzinstrumenten-Katalog hatte eine direkte praktische Konsequenz: Das Kryptoverwahrgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) wurde als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingeführt. Wer für Dritte Kryptowerte oder die zugehörigen privaten kryptografischen Schlüssel verwahrt, verwaltet oder sichert, bedarf seitdem einer BaFin-Erlaubnis. Custodial Wallets von Dienstleistern fallen damit in diesen regulierten Bereich, während die Eigenverwahrung mittels Non-Custodial Wallet außerhalb dieser Erlaubnispflicht bleibt.
Verhältnis zu MiCAR
Mit dem europäischen Regelwerk MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) wird der KWG-Rahmen schrittweise überlagert. Kryptowerte ohne bestimmbaren Emittenten – darunter Bitcoin – fallen aus dem Emittenten-Regime der MiCAR heraus, nicht aber aus dem Dienstleistungsbereich: Anbieter, die Dienstleistungen für solche Kryptowerte erbringen, unterliegen weiterhin der europäischen Regulierung. Der KWG-Begriff bleibt damit für Übergangszeiträume und nationale Sachverhalte relevant.