KryptoRatgeber

Glossar

GwG (Geldwäschegesetz)

Aktualisiert 12. Juni 2026

GwG (Geldwäschegesetz) ist der Kurzname für das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, das in Deutschland die EU-Geldwäscherichtlinien in nationales Recht umsetzt und Unternehmen des Finanz- und Nicht-Finanzsektors zur aktiven Geldwäscheprävention verpflichtet.

Pflichten und Regelungsinhalt

Das Gesetz definiert einen Kreis „Verpflichteter" nach § 2 Abs. 1 GwG – darunter Kreditinstitute, Finanzdienstleister und, seit Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie im Jahr 2020, ausdrücklich auch Anbieter, die Kryptowährungen gegen Fiat-Währungen oder andere virtuelle Währungen tauschen sowie das Kryptoverwahrgeschäft betreiben. Für alle Verpflichteten gelten drei Kernpflichten:

  1. Know Your Customer (KYC): Identifizierung von Vertragspartnern und Abklärung wirtschaftlich Berechtigter vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung.
  2. Risikobasierte Sorgfaltspflichten: Je nach Risikoeinstufung des Kunden oder der Transaktion sind vereinfachte, standardmäßige oder verstärkte Prüfungen vorzunehmen.
  3. Verdachtsmeldepflicht: Bei Anhaltspunkten für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist unverzüglich eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben – unabhängig vom Transaktionsbetrag.

Bedeutung für Krypto-Akteure

Das GwG definiert virtuelle Währungen als „digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert wird". Diese Definition erfasst bewusst ein breites Spektrum: Krypto-Handelsplattformen, NFT-Marktplätze, die Tauschdienstleistungen anbieten, sowie Verwahrdienstleister fallen gleichermaßen unter das Gesetz. Praktisch bedeutet das: Wer auf einer regulierten Plattform ein Konto eröffnet, muss Ausweisdokumente vorlegen und im Zweifel Mittelherkunft nachweisen – ein Prozess, der bei ungewöhnlichen Transaktionsmustern eine Verdachtsmeldung auslösen kann.

Custodial Wallets zentralisierter Börsen unterliegen diesen Pflichten direkt; Nutzer selbstverwahrender Lösungen (→ Non-Custodial Wallet) interagieren zwar nicht unmittelbar mit dem GwG, müssen aber beim Umtausch in regulierte Systeme die dort geltenden Anforderungen erfüllen.

Die Aufsicht liegt bei der BaFin auf Bundesebene sowie bei den zuständigen Länderbehörden. Verstöße gegen GwG-Pflichten können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden; in schweren Fällen droht strafrechtliche Verfolgung. Das Gesetz wird regelmäßig aktualisiert, um neue EU-Vorgaben und technologische Entwicklungen – etwa im Bereich dezentraler Protokolle – zu berücksichtigen.

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