KryptoRatgeber

Glossar

Einkommensteuer

Aktualisiert 12. Juni 2026

Einkommensteuer ist eine direkte Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, die in Deutschland progressiv erhoben wird – der Steuersatz steigt also mit wachsendem Gesamteinkommen und reicht von 14 % bis 45 %. Juristische Personen wie GmbH oder AG unterliegen stattdessen der Körperschaftsteuer; Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Soloselbstständige zahlen hingegen Einkommensteuer direkt auf ihre Betriebsgewinne.

Relevanz für Krypto-Anleger in Deutschland

Wer Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb verkauft, erzielt ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG. Der dabei realisierte Gewinn fließt in das zu versteuernde Gesamteinkommen ein und wird mit dem individuellen Einkommensteuersatz belastet. Beträgt die Haltefrist mindestens ein Jahr, entfällt die Steuerpflicht auf den Veräußerungsgewinn – diese Jahresfrist ist daher ein zentraler Planungsparameter. Wichtig: Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere gilt als Veräußerung und kann die Frist neu in Gang setzen.

Einkünfte aus Staking und Lending werden in Deutschland als sonstige Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Sie sind einkommensteuerpflichtig, sobald sie die gesetzliche Freigrenze von 256 € im Kalenderjahr überschreiten – dann aber in voller Höhe, nicht nur der übersteigende Betrag. Wer also Staking-Erträge erzielt, muss diese unabhängig von einer Haltefrist des eingesetzten Kapitals als Einnahmen erklären.

Für gewerblich tätige Händler und Personengesellschaften gilt: Die Haltefrist spielt keine Rolle. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen zählen zum laufenden Betriebsgewinn und unterliegen vollständig der Einkommensteuer – hinzu kommt in der Regel die Gewerbesteuer.

Einkommensteuer in Österreich

In Österreich greift bei gewerblichem Krypto-Trading ebenfalls die Einkommensteuer mit einem Stufentarif von 0 % bis 55 %. Die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Handel ist dabei keine Formalie: Sie wird anhand der Gesamtumstände des Einzelfalls bewertet und kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. Privatanleger unterliegen in Österreich für Krypto-Gewinne hingegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer.

Ein konkretes Beispiel für Deutschland: Wer Bitcoin nach zehn Monaten mit 4.000 € Gewinn verkauft und dessen Grenzsteuersatz bei 35 % liegt, zahlt auf diesen Gewinn 1.400 € Einkommensteuer. Dieselbe Transaktion nach zwölf Monaten Haltedauer wäre steuerfrei.

Verwandte Begriffe