Glossar
Anschaffungskosten
Aktualisiert 12. Juni 2026
Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger leistet, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen nutzbaren Zustand zu versetzen (§ 255 Abs. 1 HGB). Im Krypto-Kontext bezeichnet der Begriff konkret den in Euro bewerteten Gegenwert, der beim Erwerb einer Kryptowährung aufgewendet wurde – einschließlich aller Nebenkosten.
Berechnung und steuerliche Funktion
Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten. Anschaffungsnebenkosten – darunter fallen Transaktionsgebühren (Gas Fees, Börsencommissionen) – mindern den Gewinn und sind deshalb vollständig zu erfassen. Gemäß § 6 Abs. 6 EStG (Deutschland) entsprechen die Anschaffungskosten bei Mining-Erträgen oder Tauschvorgängen dem Marktkurs im Zeitpunkt des Erwerbs, da der Vorgang steuerlich als Anschaffung gilt. Das BMF-Schreiben zu Kryptowerten (2025) bestätigt diese Ableitung ausdrücklich. In Österreich gilt § 6 Z 14 EStG: Beim Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere gilt der gemeine Wert der hingegebenen Einheit als Veräußerungserlös und zugleich als Anschaffungskosten der erhaltenen Einheit.
Beispiel: Wer einen Bitcoin für 30.000 € kauft und dabei 15 € Handelsgebühr zahlt, hat Anschaffungskosten von 30.015 €. Wird der Bitcoin später für 45.000 € veräußert, beträgt der steuerpflichtige Gewinn 14.985 € – nicht 15.000 €.
Pauschalregelung bei fehlenden Nachweisen
Können Anschaffungskosten nicht belegt werden, greift in Österreich eine gesetzliche Pauschalregelung: Das Finanzamt setzt vorläufig den halben Veräußerungserlös als Anschaffungskosten an. Dies klingt auf den ersten Blick entlastend, ist aber nachteilig, wenn die tatsächlichen Kosten höher lagen. Der Steuerpflichtige bleibt außerdem verpflichtet, die korrekten Werte nachzureichen.
Aufzeichnungspflicht
Steuerpflichtige sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Transaktionen so zu dokumentieren, dass ein sachkundiger Dritter – etwa ein Finanzbeamter – die Einkünfte nachvollziehen kann. Zu jedem Erwerbsvorgang gehören mindestens: Bezeichnung des Tokens, Erwerbszeitpunkt, gezahlter Euro-Betrag und angefallene Nebenkosten. Wer diese Daten lückenhaft führt, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt, die in der Regel ungünstiger ausfällt als die realen Werte.
Da viele Nutzer Bestände über mehrere Plattformen und selbstverwaltete Wallets verteilen, empfiehlt sich eine wallet-bezogene Einzelbetrachtung (Einzelbetrachtung (Wallet-bezogen)), um Erwerbszeitpunkte und Kosten eindeutig zuordnen zu können.