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SEC schlägt neue „Regulation Crypto Assets
Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 18. August 2026

Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 18. August 2026 einen Regelentwurf namens „Regulation Crypto Assets" veröffentlicht, der erstmals konkrete Ausnahmen von den strengen US-Wertpapierregistrierungspflichten für Krypto-Projekte schaffen soll — zusammen mit einem bedingten Safe Harbor, der festlegt, unter welchen Bedingungen ein Token nicht als Wertpapier behandelt wird. Für deutsche Unternehmen und Investoren mit Blick auf den US-Markt könnte das ein echter Wendepunkt sein: Wer bislang aus Angst vor rechtlichen Graubereichen US-Investoren mied, hätte künftig klar definierte Spielregeln.
Zwei Freigrenzen, klare Pflichten — und ein Safe Harbor mit Bedingungen
Der Entwurf sieht konkret zwei Ausnahmen von den Registrierungspflichten des Securities Act von 1933 vor: Eine einmalige Ausnahme erlaubt Krypto-Projekten, innerhalb von vier Jahren insgesamt bis zu fünf Millionen US-Dollar einzusammeln, ohne sich vollständig als Wertpapierangebot registrieren zu lassen. Eine zweite Ausnahme gilt für größere Runden: bis zu 75 Millionen US-Dollar je Zwölfmonatszeitraum.
Beide Wege sind an Offenlegungspflichten geknüpft. Projekte müssen Investoren in verständlicher, narrativer Form über wesentliche Aspekte ihres Vorhabens informieren. Bei der größeren Ausnahme kommen Jahresabschlüsse und laufende Berichtspflichten hinzu — ähnlich wie bei börsennotierten Unternehmen, allerdings auf das Krypto-Umfeld zugeschnitten.
Daneben enthält der Entwurf einen bedingten Safe Harbor — eine Art Freistellungsklausel: Erfüllt ein Token bestimmte Voraussetzungen, gilt er nicht als Investment Contract (Wertpapier) im Sinne der US-Wertpapiergesetze. Der Entwurf würde außerdem bundesstaatliche Registrierungspflichten für Angebote im neuen Regime sowie bestimmte Sekundärmarktgeschäfte außer Kraft setzen. Grundlage des Vorschlags ist das Regulation Crypto Assets (SEC); die öffentliche Kommentierungsfrist beträgt 60 Tage ab Veröffentlichung im Federal Register.
Klare Regeln statt Grauzone — aber noch kein Freifahrtschein
Wer den Entwurf nüchtern liest, erkennt: Die SEC bewegt sich hier tatsächlich, und das ist keine Kleinigkeit. Jahrelang lautete die implizite Botschaft aus Washington, dass nahezu jeder Token als Wertpapier gelten könnte — mit allen Registrierungspflichten, die das für kleine Projekte schlicht unfinanzierbar machten. Zwei definierte Schwellenwerte und ein konditionierter Safe Harbor sind ein echter Paradigmenwechsel gegenüber dieser Haltung.
Für deutsche Projekte oder Fonds, die US-Kapital einwerben möchten, ist das relevant: Die 75-Millionen-Dollar-Ausnahme mit Jahresabschlüssen und laufender Berichtspflicht erinnert strukturell an das europäische Prospektrecht für kleinere Emittenten — ein Rahmen, den hiesige Compliance-Teams zumindest konzeptionell kennen. Das senkt die Einstiegshürde ins US-Recht, auch wenn die konkreten Anforderungen selbstverständlich amerikanischem Recht folgen.
Zwei Einschränkungen verdienen jedoch klare Betonung. Erstens: Der Entwurf ist noch weit von geltendem Recht entfernt. Nach der 60-tägigen Kommentierungsfrist kann die SEC den Text erheblich verändern — oder das Vorhaben ganz begraben. Zweitens: Der Safe Harbor schützt nur unter bestimmten Bedingungen und ist kein Blanko-Freispruch für beliebige Token-Konstruktionen. Wer jetzt Geschäftsmodelle allein auf Basis dieses Entwurfs plant, handelt verfrüht.
Langfristig interessanter als die Zahlen selbst ist das Signal: Die USA experimentieren mit einem pragmatischen Mittelweg zwischen strikter Wertpapierregulierung und regulierungsfreiem Raum. Ob Europa daraus eigene Impulse für die MiCA-Weiterentwicklung zieht, bleibt abzuwarten.
Warum der Begriff „Investment Contract" über Milliarden entscheidet
Im Kern dreht sich der Entwurf um eine alte Rechtsfrage: Wann ist ein Token ein Wertpapier? In den USA gilt als entscheidendes Kriterium der sogenannte Investment Contract — also ein Anlagevertrag, bei dem Investoren Geld einsetzen, um an den Gewinnen anderer zu partizipieren. Fällt ein Token unter diese Definition, greifen die strengen Registrierungspflichten des Securities Act von 1933 — ein Gesetz, das ursprünglich für Aktien und Anleihen geschrieben wurde, nicht für digitale Assets.
Genau das war jahrelang das Problem: Krypto-Projekte, die Kapital über einen Token-Verkauf (ICO) einsammeln wollten, bewegten sich in einem rechtlichen Niemandsland. Die SEC hatte zwar immer wieder einzelne Projekte verfolgt, aber nie ein klares, allgemeingültiges Regelwerk vorgelegt. Die Interpretation vom März 2026 war ein erster Schritt zur Klarheit — der aktuelle Regelentwurf soll nun konkrete Handlungsoptionen daraus machen.
Häufige Fragen
Gilt der Regelentwurf schon jetzt?
Nein. „Regulation Crypto Assets" ist bislang ein Entwurf, kein geltendes Recht. Erst nach Ablauf der 60-tägigen öffentlichen Kommentierungsfrist — die mit der Veröffentlichung im Federal Register beginnt — kann die SEC den Vorschlag überarbeiten und offiziell verabschieden. Bis dahin ändert sich an der bestehenden Rechtslage nichts.
Was bedeutet der „Safe Harbor" konkret?
Ein Safe Harbor ist eine rechtliche Schutzzone: Wer bestimmte, vorher festgelegte Bedingungen erfüllt, muss keine Strafe oder Klage befürchten. Im vorliegenden Entwurf würde ein Krypto-Asset unter diesen Bedingungen nicht als Investment Contract — also als Wertpapier — eingestuft. Wichtig: Der Safe Harbor gilt nicht automatisch und pauschal, sondern nur dann, wenn die jeweiligen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Betrifft das auch Projekte außerhalb der USA?
Der Entwurf richtet sich an Angebote, die dem US-Wertpapierrecht unterliegen. Internationale Projekte, die US-Investoren ansprechen möchten, sind grundsätzlich davon berührt — unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.