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SEC-Kommissarin Peirce warnt: Krypto-Vaults und Onchain-Lending können unter US-Wertpapierrecht fallen

Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 22. Juli 2026

SEC-Kommissarin Peirce warnt: Krypto-Vaults und Onchain-Lending können unter US-Wertpapierrecht fallen

Am 22. Juli 2026 hat SEC-Kommissarin Hester M. Peirce in einem persönlichen Statement klargestellt, dass Krypto-Vaults und Onchain-Lending-Angebote — je nach ihrer konkreten Ausgestaltung — unter das US-amerikanische Wertpapierrecht fallen können. Für deutsche Nutzer und Anbieter ist das relevant, weil internationale Plattformen mit US-Bezug diesen Regeln unterliegen können und weil ähnliche Abgrenzungsfragen auch in Europa zunehmend diskutiert werden.

Onchain bedeutet nicht automatisch außerhalb des Gesetzes

Im Mittelpunkt des Statements steht ein Grundprinzip, das Peirce unmissverständlich formuliert: Wer Finanzaktivitäten auf die Blockchain verlagert, bewegt sich damit nicht automatisch außerhalb des US-Wertpapierrechts — die rechtliche Einordnung folgt der wirtschaftlichen Realität, nicht der technischen Verpackung.

Konkret beleuchtet das Statement (SEC) zwei Produkttypen. Krypto-Vaults sind Strukturen, die über Smart Contracts — also selbstausführende Programme auf der Blockchain — Nutzergelder automatisch in renditeerzeugende Aktivitäten wie Staking oder Lending lenken. Sie reichen von rein regelbasierten, vollautomatischen Systemen bis hin zu Konstrukten, bei denen ein Verwalter aktiv Entscheidungen trifft. Genau diese Bandbreite macht sie rechtlich heikel: Ein Vault, in den viele Nutzer Kapital einbringen und eine gemeinsame Rendite erwarten, könnte als gemeinschaftliches Unternehmen im Sinne des US-Wertpapierrechts gelten — ein klassisches Merkmal eines investmentrechtlich relevanten Vorgangs. Bestimmte Vault-Typen vergleicht Peirce mit regulierten Strukturen wie Unit Investment Trusts oder verwalteten Investmentgesellschaften.

Bei Onchain-Krediten gilt Ähnliches: Abhängig von den genauen Bedingungen können sie die Merkmale von Wertpapieren in Form von Schuldverschreibungen aufweisen. Ausdrücklich lädt Peirce Marktteilnehmer ein, mit der SEC in Kontakt zu treten.

Wenn die Blockchain keine Schutzzone ist: Was das für den Markt bedeutet

Das Bemerkenswerte an Peirces Statement ist weniger die konkrete Warnung als der Grundsatz dahinter: Technologie allein ändert keine Rechtslage. Ob ein Finanzprodukt dem Wertpapierrecht unterliegt, entscheidet sich an seinem wirtschaftlichen Kern — nicht daran, ob es auf einer Blockchain läuft. Dieser Gedanke ist für die gesamte DeFi-Branche folgenreich, denn er schließt die verbreitete Annahme aus, dass Dezentralisierung automatisch Regulierungsfreiheit bedeutet.

Dabei ist wichtig, was Peirce ausdrücklich nicht sagt: Sie stuft Vaults nicht pauschal als Wertpapiere ein. Ihr Statement ist eine persönliche Einschätzung, keine Durchsetzungsmaßnahme der Behörde. Die entscheidende Frage bleibt in jedem Fall, wie ein Vault konkret funktioniert — ob etwa ein Mensch diskretionäre Anlageentscheidungen trifft oder ob alles vollständig automatisiert abläuft.

Für den europäischen und deutschen Kontext ist die Parallele augenfällig: Auch die EU-Verordnung MiCA — das seit 2024 schrittweise in Kraft getretene europäische Regelwerk für Kryptomärkte — unterscheidet nach wirtschaftlicher Funktion, nicht nach technischem Kleid. Ertragsbringende Protokolle können unter MiCA oder sogar unter die klassische Finanzmarktrichtlinie MiFID II fallen, wenn sie Eigenschaften strukturierter Finanzprodukte aufweisen.

Die SEC-Kommissarin lädt Marktteilnehmer ausdrücklich zur Rückmeldung ein — ein Signal, dass die regulatorischen Grenzen in diesem Bereich noch nicht als abschließend betrachtet werden, weder in Washington noch anderswo.

Wenn ein Sparvertrag plötzlich ein Wertpapier wird: die rechtlichen Grundbegriffe

Wer Krypto-Assets in einen DeFi-Vault — einen automatisierten digitalen Tresor — einzahlt, hofft auf Rendite. Diese Vaults funktionieren über Smart Contracts: Programme auf der Blockchain, die ohne menschlichen Mittelsmann Gelder verwalten und automatisch in Aktivitäten wie Staking oder Lending lenken.

Die entscheidende Rechtsfrage ist dabei nicht neu: Wann wird eine Kapitalanlage zum Wertpapier? In den USA gilt dafür der sogenannte Howey-Test — benannt nach einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 1946. Er fragt vereinfacht: Investiert jemand Geld in ein gemeinschaftliches Unternehmen und erwartet daraus einen Gewinn, den andere erwirtschaften? Wenn ja, liegt rechtlich ein Wertpapier vor.

Genau diese Kriterien könnten auf bestimmte Vault-Strukturen zutreffen — unabhängig davon, ob die Technik dahinter auf einer Blockchain läuft oder nicht.

Häufige Fragen

Gilt dieses Statement für alle Krypto-Vaults weltweit?

Nein. Das Statement von Kommissarin Peirce bezieht sich auf das US-amerikanische Wertpapierrecht. Entscheidend ist jedoch, ob ein Vault einen Bezug zu den USA hat — etwa weil US-Nutzer zugelassen sind oder das Angebot von dort aus betrieben wird. Peirce betont ausdrücklich, dass es immer auf die spezifischen Umstände des Einzelfalls ankommt. Eine pauschale Einstufung aller Vaults als Wertpapiere nimmt das Statement ausdrücklich nicht vor.

Ist das eine neue Regel der SEC?

Nein. Es handelt sich um ein persönliches Statement von Kommissarin Peirce — keine offizielle Regel, kein Gerichtsurteil und keine Durchsetzungsmaßnahme der SEC als Behörde. Peirce skizziert darin, welche bestehenden Rechtskategorien auf Vaults und Onchain-Lending zutreffen könnten, und lädt Marktteilnehmer ein, das Gespräch mit der SEC zu suchen. Verbindliche Klarheit kann nur eine formelle Regelgebung oder ein Gerichtsverfahren schaffen.

Quellen