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SEC schlägt maßgeschneiderte Krypto-Ausnahmen vor: Startup-Exemption bis 5 Mio. USD und Fundraising-Exemption bis 75 Mio. USD jährlich

Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 18. August 2026

SEC schlägt maßgeschneiderte Krypto-Ausnahmen vor: Startup-Exemption bis 5 Mio. USD und Fundraising-Exemption bis 75 Mio. USD jährlich

Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 18. August 2026 ein weitreichendes Regulierungspaket für Krypto-Projekte vorgeschlagen, das Kapitalaufnahmen erstmals mit maßgeschneiderten Ausnahmen erleichtern soll — statt wie bisher auf Regeln zu setzen, die ursprünglich für klassische Wertpapiere geschrieben wurden. Für deutsche Anleger und Unternehmen ist das relevant, weil US-Regulierungsweichen den globalen Kryptomarkt erfahrungsgemäß stark beeinflussen: Welche Projekte künftig leichter an Kapital kommen und welche Offenlegungspflichten gelten, könnte das internationale Ökosystem spürbar verändern.

Drei Bausteine: Was das Paket konkret enthält

Das Regelwerk, das SEC-Chairman Paul S. Atkins in seinem Statement zu Krypto-Asset-Regulierung (SEC) skizziert, gliedert sich in drei Teile.

Startup-Exemption: Frühe Projekte sollen Kapital von bis zu 5 Mio. USD aufnehmen dürfen — verteilt über einen Vierjahreszeitraum, nicht pro Jahr. Statt vollständiger Wertpapierregistrierung genügen prinzipienbasierte Offenlegungspflichten, die eigens auf Krypto-Assets zugeschnitten sind.

Fundraising-Exemption: Reifere Projekte können jährlich bis zu 75 Mio. USD einsammeln, ebenfalls unter angepassten Transparenzpflichten. Ab bestimmten Schwellenwerten verlangt die SEC jedoch geprüfte Jahresabschlüsse — eine klassische Prüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.

Investment Contract Safe Harbor: Dieser dritte Baustein ist konzeptionell der kühnste. Sobald ein Emittent gegenüber der SEC zertifiziert, alle wesentlichen Managementbemühungen — also die aktive Steuerung, von der Anleger bislang ihren Gewinn erwarten durften — eingestellt zu haben, entfällt die SEC-Zuständigkeit für das jeweilige Asset.

Wichtig: Alle drei Ausnahmen gelten ausschließlich für Nicht-Wertpapier-Krypto-Assets, die einem sogenannten Investment Contract unterliegen — einem bestehenden Rechtskonstrukt aus dem US-Wertpapierrecht. Es handelt sich zudem um Vorschläge, keine bereits geltenden Regeln.

Kehrtwende mit Bedingungen: Was der SEC-Vorstoß wirklich verändert — und was nicht

Der eigentliche Paradigmenwechsel liegt weniger in den Dollargrenzen als in der Logik dahinter. Bislang mussten Krypto-Projekte in den USA entweder teure Vollregistrierungen durchlaufen oder sich durch Schlupflöcher zwängen, die für Aktienemissionen entworfen wurden. Jetzt signalisiert die SEC erstmals: Krypto-Kapitalaufnahmen brauchen eigene Regeln — und keine Notlösungen.

Für Projekte, die unter diese Ausnahmen fallen könnten, klingt das verlockend. Doch der Teufel steckt im Detail. Die Ausnahmen gelten ausschließlich für Nicht-Wertpapier-Krypto-Assets, die einem Investment Contract — also einer Investitionsvereinbarung, bei der Anleger Gewinne aus der Arbeit anderer erwarten — unterliegen. Wer also ein Token herausgibt, das die SEC schlicht als vollwertiges Wertpapier einstuft, fällt weiterhin durch das Raster. Die Grenzen dieser Kategorien sind juristisch alles andere als trivial.

Für deutsche Unternehmen und Investoren gilt zudem: Diese Regelungen sind US-amerikanisches Recht. In der EU gelten eigene Rahmenbedingungen, allen voran die MiCA-Verordnung, die seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Trotzdem hat die US-Regulierung Sogwirkung — wenn kapitalstarke amerikanische Projekte leichter Geld einsammeln können, verschiebt das Wettbewerbsdruck und Kapitalflüsse weltweit.

Entscheidend bleibt auch: Es handelt sich um Vorschläge, keine geltenden Regeln. Atkins selbst betont, dass nur der Kongress mit dem CLARITY Act dauerhaft Rechtssicherheit schaffen kann. Die Exemptions wären ein wichtiger Schritt — aber kein Schlusspunkt.

Warum Krypto-Projekte bisher im Regulierungs-Niemandsland steckten

Wer mit einem neuen Token — also einer digitalen Einheit auf einer Blockchain — Kapital einsammeln wollte, stand in den USA lange vor einem grundsätzlichen Problem: Die bestehenden Wertpapiergesetze stammen aus den 1930er-Jahren und kennen keine Krypto-Assets. Entscheidend ist dabei der Begriff Investment Contract — ein juristisches Konstrukt aus dem US-Recht, das immer dann greift, wenn Menschen Geld investieren und auf den Gewinn durch die Arbeit anderer hoffen. Viele Token fallen genau darunter und gelten damit als Wertpapier, selbst wenn sie technisch etwas ganz anderes sind.

Das führte jahrelang zu Rechtsunsicherheit: Projekte navigierten durch Regeln, die für Aktienemissionen entworfen wurden — mit erheblichem Aufwand und juristischem Risiko. Einen ICO — also einen öffentlichen Token-Verkauf — rechtssicher zu gestalten, war für kleinere Teams kaum praktikabel. Genau diese Lücke adressiert das jetzt vorgeschlagene Paket.

Häufige Fragen

Gelten diese Ausnahmen auch für Projekte außerhalb der USA?

Nein — die vorgeschlagenen Ausnahmen sind US-amerikanisches Recht und gelten unmittelbar nur für Angebote, die dem US-Wertpapierrecht unterliegen. Internationale Projekte, die Kapital bei US-Investoren einsammeln wollen, könnten jedoch profitieren, weil sie leichter in den Anwendungsbereich der Exemptions fallen könnten. Für rein europäische Angebote bleibt das EU-Regelwerk (MiCA) der maßgebliche Rahmen.

Was bedeutet "Investment Contract" in diesem Zusammenhang?

Ein Investment Contract — zu Deutsch etwa "Kapitalanlagevertrag" — ist eine US-Rechtskategorie für Finanzprodukte, bei denen Anleger Geld investieren und auf die Gewinne aus den Bemühungen anderer hoffen. In der Kryptowelt gilt ein Token häufig als Investment Contract, solange ein zentrales Team maßgeblich für dessen Wert verantwortlich ist. Genau auf diese Kategorie zielen die vorgeschlagenen Ausnahmen ab.

Sind die Regeln bereits in Kraft?

Nein. Es handelt sich um Vorschläge der SEC, keine geltenden Regeln. Bis eine Regelung in Kraft tritt, durchläuft sie in den USA typischerweise ein öffentliches Kommentierungsverfahren — Änderungen sind also noch möglich.

Quellen