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Russlands Zentralbank beschränkt Retail-Krypto-Handel auf Bitcoin, Ether und USDT
Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 12. August 2026

Russlands Zentralbank hat laut übereinstimmenden Berichten von CoinDesk, Cointelegraph und Decrypt am 11. August 2026 einen Regulierungsentwurf veröffentlicht, der für Privatanleger im Land nur drei Kryptowerte zum Börsenhandel zulässt: Bitcoin, Ethereum und den Dollar-gebundenen Stablecoin USDT von Tether. Für deutsche Leser ist das ein anschauliches Beispiel dafür, wie Staaten Kryptomärkte durch gezielte Positivlisten — also eine ausdrückliche Aufzählung erlaubter Werte — formen können, anstatt pauschal zu verbieten oder vollständig freizugeben.
Drei Coins, ein Risikotest und ein Limit mit Hintertür
Grundlage des Entwurfs ist ein Gesetz, das Präsident Putin bereits am 4. August 2026 unterzeichnete und das der Zentralbank die Befugnis überträgt, eine solche Positivliste festzulegen. Welche drei Coins darauf landen, hat die Bank of Russia in einem separaten Dokument begründet: Laut übereinstimmenden Berichten von Cointelegraph und Decrypt zählen Marktkapitalisierung, durchschnittliches Tageshandelsvolumen und mindestens fünf Jahre Kurshistorie an ausländischen Börsen zu den Auswahlkriterien. XRP erfüllt diese Kriterien möglicherweise ebenfalls — wurde dennoch nicht aufgenommen.
Für Privatanleger ohne besonderen Qualifikationsnachweis gilt eine Kaufobergrenze von 300.000 Rubel (rund 3.600 US-Dollar) pro Kalenderjahr — allerdings je Intermediär, also je Broker, Krypto-Börse oder Vermögensverwalter. Wer mehrere Anbieter nutzt, kann diesen Betrag theoretisch vervielfachen, wie CoinDesk anmerkt. Qualifizierte Anleger — vergleichbar mit professionellen Investoren — unterliegen keinen Limits. Vor dem ersten Kauf müssen alle Anleger unabhängig vom Status einen Risikotest ablegen. Der regulierte Handel soll am 1. September starten; die Kommentierungsfrist für den Entwurf läuft noch bis zum 24. August 2026.
Positivliste statt Pauschalverbot: Was das russische Modell über Regulierung verrät
Das Interessante an Russlands Ansatz ist nicht das Verbot — es ist die Methode. Statt Krypto generell zu untersagen oder komplett freizugeben, wählt die Zentralbank einen dritten Weg: Sie definiert exakt, was erlaubt ist, und lässt alles andere implizit außen vor. Diese Technik nennt man Whitelist-Regulierung, und sie gibt Behörden ein sehr feines Steuerungsinstrument.
Die Auswahlkriterien — Marktkapitalisierung, durchschnittliches tägliches Handelsvolumen, mindestens fünf Jahre Kurshistorie an ausländischen Börsen — klingen objektiv und messbar. Dass XRP trotzdem nicht aufgenommen wurde, obwohl es diese Kriterien möglicherweise erfüllen würde, wirft Fragen auf. Die vorliegenden Berichte nennen keinen Grund für diesen Ausschluss; das bleibt vorerst offen.
Für deutsche Leser lohnt sich ein Vergleich: Die EU reguliert mit der MiCA-Verordnung — einem Regelwerk für Kryptomärkte — breiter und technologieneutral. Russland geht den entgegengesetzten Weg: wenige explizit erlaubte Werte, klare Betragsgrenzen, Pflicht-Risikotests. Beide Ansätze sollen Kleinanleger schützen, setzen aber auf grundlegend unterschiedliche Philosophien.
Wichtig bleibt auch, was dieser Entwurf nicht ändert: Krypto als Zahlungsmittel bleibt in Russland verboten. Die neue Regelung öffnet einen definierten Handelskanal — sie ist keine Krypto-Liberalisierung im weiteren Sinne, sondern eine kontrollierte Enge.
Positivlisten statt Pauschalverbote: So funktioniert staatliche Krypto-Regulierung
Wer Bitcoin oder Ethereum kaufen will, tut das heute auf Dutzenden Handelsplattformen weltweit — weitgehend unreguliert oder nach sehr unterschiedlichen nationalen Regeln. Russland geht nun einen eigenen Weg: Statt Krypto generell zu verbieten oder vollständig freizugeben, definiert die Zentralbank ausdrücklich, welche Werte überhaupt handelbar sein sollen.
Das Konzept dahinter ist eine sogenannte Whitelist — eine Positivliste zugelassener Vermögenswerte. Russland prüft dabei Kriterien wie Marktgröße, tägliches Handelsvolumen und eine mindestens fünfjährige Kurshistorie an internationalen Börsen. Für Privatanleger ohne besonderen Qualifikationsnachweis kommt zusätzlich eine Kaufobergrenze: maximal 300.000 Rubel pro Intermediär — also pro Broker, Krypto-Börse oder Vermögensverwalter — im Kalenderjahr. Zudem müssen alle Anleger vorab einen Risikotest absolvieren. Solche gestuften Schutzmechanismen für Kleinanleger kennt man aus anderen Finanzmärkten; auf Kryptomärkte angewendet, ist dieses Modell international noch die Ausnahme.
Häufige Fragen
Gilt das 300.000-Rubel-Limit pro Broker oder insgesamt?
Das Limit gilt pro Intermediär — also je Broker, Krypto-Börse oder Vermögensverwalter separat. Wer mehrere Anbieter nutzt, könnte theoretisch ein höheres Gesamtengagement aufbauen. Ob die Behörden dieses Schlupfloch später schließen, lässt sich dem Entwurf nicht entnehmen. Qualifizierte Anleger — vergleichbar mit dem deutschen Begriff des „professionellen Anlegers" — unterliegen ohnehin keiner Obergrenze.
Warum fehlt XRP auf der russischen Zulassungsliste?
Die Zentralbank wählte Bitcoin, Ethereum und USDT anhand objektiver Kriterien aus: Marktkapitalisierung, durchschnittliches tägliches Handelsvolumen und eine Kurshistorie von mindestens fünf Jahren an ausländischen Börsen. XRP wurde trotz potenziell erfüllter Kriterien nicht aufgenommen — eine Begründung nannte die Bank of Russia laut den vorliegenden Berichten nicht.
Ist der Entwurf bereits geltendes Recht?
Nein. Es handelt sich um einen Regulierungsentwurf, der noch öffentlich kommentiert werden kann. Erst danach kann er in Kraft treten. Krypto-Zahlungen innerhalb Russlands bleiben unabhängig davon weiterhin verboten.