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Tornado-Cash-Entwickler Roman Storm: Wiederholungsprozess auf April 2027 verschoben
Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 26. August 2026

Laut übereinstimmenden Berichten von Cointelegraph und Decrypt hat eine US-Bundesrichterin den Wiederholungsprozess gegen Roman Storm — Mitentwickler des Krypto-Datenschutzdienstes Tornado Cash — vom Oktober 2026 auf den 26. April 2027 verschoben. Der Prozess dreht sich um zwei Anklagepunkte, bei denen eine New Yorker Jury im August 2025 zu keinem einstimmigen Urteil kam: Verschwörung zur Geldwäsche und Verschwörung zur Verletzung von US-Sanktionen. Für Entwickler dezentraler Software weltweit ist der Fall ein Schlüsselverfahren — er wirft grundlegende Fragen darüber auf, wie weit die strafrechtliche Verantwortung für quelloffene Blockchain-Software reicht.
Sechs Monate mehr Zeit — aber kein Ende der Ungewissheit in Sicht
Die Verschiebung geht auf einen Antrag der Verteidigung zurück: Storms Anwälte hatten am 3. August beantragt, den Prozessstart um mindestens 90 Tage nach einer Entscheidung über einen noch offenen Freispruchsantrag zu verschieben. Die Staatsanwaltschaft lehnte das ab — Richterin Katherine Polk Failla folgte der Verteidigung dennoch, zumindest teilweise, wie Roman Storm's Tornado Cash Retrial Pushed to April 2027 (Decrypt) und Roman Storm retrial delayed to April 2027 (Cointelegraph) übereinstimmend berichten.
Der Pretrial-Zeitplan sieht laut Decrypt vor, dass die Parteien ab dem 5. Februar 2027 ihre Sachverständigen offenlegen; eine abschließende Vorbereitungskonferenz ist für den 20. April 2027 angesetzt. Verhandlungsort ist das Thurgood Marshall Courthouse im Southern District of New York.
Besonders drückend: Der Freispruchsantrag, der bereits am 9. April mündlich verhandelt wurde, ist bis heute nicht entschieden. Storm kommentierte das auf X mit den Worten: „My acquittal motion is still sitting there, undecided. I honestly don't know when this ends." Die beiden noch offenen Anklagepunkte haben zusammen eine Höchststrafe von 40 Jahren. Hinzu kommt, dass Storm aus dem ersten Prozessdurchgang bereits wegen des Betriebs eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts schuldig gesprochen wurde — eine endgültige Verurteilung steht dort ebenfalls noch aus.
Wenn Code zur Anklage wird: Was dieser Fall über die Grenzen der Entwickler-Freiheit verrät
Das Unbehagliche an Roman Storms Lage ist nicht nur die Länge des Verfahrens — es ist die Grundfrage dahinter: Kann jemand strafrechtlich haften, weil er Software geschrieben hat, die andere für illegale Zwecke nutzen? Tornado Cash war ein sogenanntes nicht-verwahrendes Protokoll — das bedeutet: Kein Betreiber saß zwischen Nutzer und Transaktion. Storm selbst hatte nach Fertigstellung des Codes keinen Zugriff auf die Gelder anderer. Diese Konstruktion war bislang ein gängiges Argument dafür, dass Entwickler nicht mit Bankiers oder Finanzdienstleistern gleichzusetzen sind.
Genau dieses Argument scheint inzwischen auch beim US-Justizministerium angekommen zu sein: Es will künftig keine ähnlichen Anklagen mehr gegen Entwickler rein dezentraler Software genehmigen. Das klingt nach Einlenken — ist es aber ausdrücklich nicht für Storm. Er bleibt in einem Verfahren gefangen, dessen rechtliche Grundlagen die eigene Anklagebehörde offenbar selbst für fragwürdig hält.
Für Entwickler in Deutschland und Europa ist das eine ernüchternde Lehre: Wer an Open-Source-Protokollen mitarbeitet, die grenzüberschreitend genutzt werden, kann ins Visier US-amerikanischer Ermittler geraten — unabhängig vom eigenen Wohnsitz. Das US-Recht hat eine lange extraterritoriale Reichweite, besonders wenn Dollar-Transaktionen oder US-Sanktionslisten im Spiel sind. Die Verschiebung des Prozesses löst diese Rechtsunsicherheit nicht auf — sie verlängert sie nur.
Tornado Cash: Wenn Datenschutz-Code zur Anklage wird
Tornado Cash ist ein sogenannter Krypto-Mixer — ein Werkzeug, das Transaktionen auf der Ethereum-Blockchain verschleiert, indem es Einzahlungen vieler Nutzer in einem gemeinsamen Pool vermischt und anonym wieder auszahlt. Es handelt sich dabei um Non-Custodial Software: Kein Betreiber verwahrt jemals die Gelder der Nutzer, der Code läuft automatisch auf der Blockchain.
Genau das ist der juristische Kern des Streits. Storm und seine Mitgründer haben den Dienst entwickelt und veröffentlicht — aber weder Zugriff auf Nutzergeld gehabt noch einzelne Transaktionen genehmigt. US-Behörden sehen das anders: Wer ein solches Werkzeug erschafft, das nachweislich zur Geldwäsche genutzt wird, trage strafrechtliche Mitverantwortung.
Der Fall entstand im Kontext des rasanten Wachstums von Decentralized Finance (DeFi) — einem Ökosystem, in dem Finanzdienstleistungen ohne zentrale Mittler funktionieren. Für Regulierer ist die Frage drängend: Ab wann ist ein Entwickler ein Mittäter?
Häufige Fragen
Was bedeutet „Wiederholungsprozess" — wird Storm nochmals für alles angeklagt?
Nein. Ein Wiederholungsprozess — englisch „retrial" — findet nur für jene Anklagepunkte statt, bei denen die ursprüngliche Jury zu keinem einstimmigen Ergebnis kam. In Storms Fall sind das die Vorwürfe der Geldwäsche-Verschwörung und der Sanktionsverletzung. Der Schuldspruch wegen des Betriebs eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts aus dem August 2025 bleibt davon unberührt — darüber muss nicht erneut verhandelt werden.
Warum ist der Freispruchsantrag so wichtig?
Storm hat nach dem ursprünglichen Urteil beantragt, freigesprochen zu werden — ohne weiteren Prozess. Wäre diesem Antrag stattgegeben worden, hätte ein Retrial erübrigt sich vollständig. Weil das Gericht diesen Antrag bislang nicht entschieden hat, läuft der Prozess formal weiter. Der Ausgang dieses Antrags könnte das Verfahren also grundlegend verändern, bevor überhaupt eine neue Jury zusammentritt.