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OCC schlägt wöchentliche und quartalsweise Meldepflichten für Stablecoin-Emittenten unter dem GENIUS Act vor
Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 14. Juni 2026

Das US-amerikanische Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat am 11. Juni 2026 ein neues Bulletin veröffentlicht, in dem es wöchentliche und quartalsweise Meldepflichten für zugelassene Payment-Stablecoin-Emittenten unter dem GENIUS Act vorschlägt. Die geplanten Berichtsformulare sollen Reserven und Aktivitäten der Emittenten unter OCC-Aufsicht transparent machen — ein weiterer Schritt im laufenden US-Regulierungsverfahren, das mit einer Proposed Rule vom 2. März 2026 begann. Für deutsche Leser ist das relevant, weil ähnliche Transparenzanforderungen bereits die europäische MiCA-Regulierung prägen und der Vergleich zeigt, wie unterschiedlich die USA und die EU an die Stablecoin-Aufsicht herangehen.
OCC legt Entwurf für PS-01 und PS-02: Neue Berichtspflichten für Payment-Stablecoin-Emittenten
Am 11. Juni 2026 veröffentlichte das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) das Bulletin 2026-24 (OCC), das eine neue Informationserhebung für zugelassene Payment-Stablecoin-Emittenten unter dem GENIUS Act (Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act) ankündigt.
Konkret schlägt das OCC zwei Pflichtberichte vor: Das wöchentliche, vertrauliche Formular PS-01 (Payment Stablecoin Activity and Reserve Weekly Reporting) soll für jeden ausgegebenen Payment Stablecoin eingereicht werden. Ergänzend ist das quartalsweise Formular PS-02 (Reports of Condition and Income) vorgesehen. Beide Berichte richten sich an permitted payment stablecoin issuers und foreign payment stablecoin issuers, die beim OCC unter dem GENIUS Act registriert sind — also Unternehmen unter OCC-Jurisdiktion wie National Banks und Federal Savings Associations.
Das Bulletin baut auf der bereits am 2. März 2026 veröffentlichten Proposed Rule des OCC auf, die den regulatorischen Rahmen für die Ausgabe von Payment Stablecoins erstmals auf Bundesebene umreißt. Kommentare zur Informationserhebung können innerhalb von 60 Tagen nach deren Veröffentlichung im Federal Register eingereicht werden.
Transparenz als Aufsichtsprinzip: Was der OCC-Vorstoß über globale Stablecoin-Regulierung verrät
Der OCC-Vorschlag ist mehr als ein bürokratischer Schritt im US-Regelwerk. Er macht deutlich, wie Regulatoren Stablecoin-Emittenten künftig behandeln wollen: nicht als Technologieunternehmen am Rand des Finanzsystems, sondern als beaufsichtigte Institute mit regelmäßigen Offenlegungspflichten – analog zu klassischen Banken.
Besonders aufschlussreich ist die Kombination aus wöchentlicher Reserve-Meldung und quartalsweisem Finanzbericht. Wöchentliche Intervalle sind im Bankaufsichtsrecht ungewöhnlich kurz; sie signalisieren, dass das OCC Reservedeckung und Stablecoin-Umlauf als hochsensible Echtzeitgrößen betrachtet – ein direkter Reflex auf vergangene Vertrauensverluste im Stablecoin-Markt.
Für deutsche Leser lohnt der Vergleich mit der europäischen MiCA-Verordnung: Auch dort müssen Emittenten sogenannter E-Geld-Token und Asset-Referenced-Token regelmäßig über ihre Reserven Auskunft geben. Der konzeptionelle Gleichklang – Reservetransparenz, Melderhythmus, behördliche Prüfbarkeit – ist unübersehbar, auch wenn die konkreten Pflichten und Schwellenwerte sich unterscheiden.
Wichtig bleibt die Einschränkung: Der OCC-Rahmen erfasst nur Emittenten unter OCC-Jurisdiktion. Nichtbanken unterhalb der 10-Milliarden-Dollar-Schwelle können weiterhin unter staatlicher Aufsicht operieren. Der Vorschlag ist zudem noch kein geltendes Recht – die Kommentarphase läuft, und Änderungen sind möglich. Was sich bereits jetzt ablesen lässt: Reservetransparenz ist weltweit zum zentralen Kriterium geworden, an dem Aufsichtsbehörden Stablecoin-Emittenten messen.
Payment Stablecoins: Privatwirtschaftliche Token mit Fiat-Deckung unter Aufsichtsdruck
Ein Stablecoin ist ein Krypto-Token, dessen Wert an eine Fiat-Währung – meist den US-Dollar – gekoppelt ist. Im Gegensatz zu volatilen Kryptowährungen soll er einen stabilen Kurs halten, indem der Emittent entsprechende Reserven hält. Payment Stablecoins im Sinne des GENIUS Act sind dabei ausdrücklich privatwirtschaftlich ausgegeben – von Banken oder zugelassenen Nichtbanken – und nicht mit staatlichem Zentralbankgeld gleichzusetzen.
Genau diese Reservehaltung ist der Kern des Regulierungsinteresses: Solange Außenstehende nicht überprüfen können, ob ein Emittent tatsächlich ausreichend Deckungsmittel vorhält, besteht das Risiko eines plötzlichen Vertrauensverlusts – eines sogenannten Stablecoin-Depegs. Regelmäßige Meldepflichten sollen genau dieses Informationsdefizit schließen: Aufsichtsbehörden erhalten laufend Einblick in Reservezusammensetzung und Umlaufmenge, bevor Probleme für Nutzer sichtbar werden.
Häufige Fragen
Gilt diese Meldepflicht für alle Stablecoin-Anbieter weltweit?
Nein. Der Vorschlag des OCC richtet sich ausschließlich an Emittenten unter OCC-Jurisdiktion – also National Banks, Federal Savings Associations sowie Federal Branches and Agencies, die Payment Stablecoins unter dem GENIUS Act ausgeben oder ausgeben wollen. Internationale Anbieter ohne US-Bundesbanklizenz sowie rein staatlich lizenzierte Emittenten unterhalb bestimmter Schwellenwerte fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Regelung.
Was unterscheidet das wöchentliche vom quartalsweisen Meldeformular?
Das wöchentliche Formular (PS-01) erfasst laufende Stablecoin-Aktivitäten und Reservedaten für jeden einzelnen ausgegebenen Payment Stablecoin – mit vertraulichem Charakter. Das quartalsweise Formular (PS-02) entspricht eher klassischen Finanzberichten zur allgemeinen Kondition und zu den Erträgen des Emittenten. Beide Berichte sind separate Pflichten, die parallel gelten sollen.
Ist die Regelung bereits in Kraft?
Nein. Das OCC hat bislang einen Vorschlag veröffentlicht und eine Kommentarphase eingeleitet. Erst nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und einer finalen Verabschiedung würde die Regelung verbindlich gelten.