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US-Notenbank Fed schlägt Pflicht zur Kundenidentifikation für Payment-Stablecoin-Emittenten vor

Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 18. Juni 2026

US-Notenbank Fed schlägt Pflicht zur Kundenidentifikation für Payment-Stablecoin-Emittenten vor

Die US-Notenbank Federal Reserve hat am 18. Juni 2026 gemeinsam mit vier weiteren Bundesbehörden einen Regulierungsvorschlag veröffentlicht, der bestimmte Emittenten von Payment-Stablecoins — also digitalen Zahlungsmitteln mit festem Wechselkurs zu einer Fiat-Währung — zur Einführung eines verbindlichen Kundenidentifikationsprogramms verpflichten soll. Die geplanten Anforderungen orientieren sich an den KYC-Regeln (Know Your Customer — Pflicht zur Identitätsprüfung von Kunden), die bereits für Banken und Kreditgenossenschaften gelten. Für deutsche Nutzer und Unternehmen mit US-Geschäft ist das bedeutsam: Was in Washington als Standard gesetzt wird, prägt erfahrungsgemäß die globale Compliance-Landschaft — ähnlich wie es die EU-Regulierung MiCA für Europa getan hat.

Bankstandards für Krypto: Was der Vorschlag konkret verlangt

Der Entwurf mit dem offiziellen Titel „Permitted Payment Stablecoin Issuer Customer Identification Program" schreibt vor, dass betroffene Emittenten ein wirksames Kundenidentifikationsprogramm einführen müssen — vergleichbar mit den Pflichten, die Banken und Kreditgenossenschaften in den USA bereits heute erfüllen. Dazu gehört die systematische Erfassung und Überprüfung der Identität von Kunden, bevor diese Dienstleistungen nutzen können. Das Dokument wurde in der Pressemitteilung (Federal Reserve) um 9:00 Uhr EDT veröffentlicht.

Nicht die Fed allein trägt den Vorschlag: Insgesamt fünf Bundesbehörden stehen gemeinsam hinter der Initiative. Auch Governor Barr hat eine offizielle Stellungnahme dazu abgegeben.

Formal handelt es sich um eine „Proposed Rule" — also einen Regelungsentwurf, der noch keine Rechtskraft hat. Öffentliche Stellungnahmen sind 60 Tage lang möglich, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung im Federal Register. Erst danach kann eine finale Regel in Kraft treten. Betroffen wären ausdrücklich nur bestimmte Payment-Stablecoin-Emittenten, nicht pauschal alle Arten von Stablecoins.

Wenn Washington den Takt vorgibt: Was der Vorschlag wirklich bedeutet — und was nicht

Wichtig ist zunächst, was dieser Vorstoß nicht ist: kein fertiges Gesetz, keine sofort wirksame Pflicht. Es handelt sich um einen Regelungsentwurf, zu dem Unternehmen, Verbände und Bürger innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung im Federal Register Stellung nehmen können. Bis eine verbindliche Regel daraus wird, können Monate vergehen — und der finale Text kann sich noch erheblich verändern.

Dennoch lohnt es sich, den Vorschlag ernst zu nehmen. Denn er markiert einen Paradigmenwechsel: Stablecoin-Emittenten sollen künftig nicht mehr als eine Art regulierungsfreie Zone behandelt werden, sondern denselben Identifikationspflichten unterliegen wie eine klassische Bank. Wer einen Kunden an Bord nimmt, muss dessen Identität verlässlich prüfen — genauso wie es ein Girokonto-Anbieter tut.

Für den deutschen Markt ist die Signalwirkung relevant. Die EU hat mit der MiCA-Verordnung bereits einen eigenen Rahmen für Krypto-Assets geschaffen, der Stablecoin-Emittenten ebenfalls zur Einhaltung von Geldwäschevorschriften verpflichtet. Die US-Initiative geht in dieselbe Richtung — das deutet auf eine schrittweise globale Angleichung der Compliance-Standards hin. Wer als europäisches Unternehmen Stablecoins im US-Markt nutzt oder dort Geschäftspartner hat, wird die Entwicklung dieser Regel genau beobachten müssen.

Was der Vorschlag offen lässt: Welche Emittenten konkret als „bestimmte Payment-Stablecoin-Emittenten" gelten, hängt von der noch zu definierenden Regulierungsarchitektur ab. Hier liegt die eigentliche Detailarbeit — und der eigentliche Kampfplatz der kommenden Kommentierungsrunde.

Warum Stablecoin-Emittenten jetzt wie Banken behandelt werden

Payment-Stablecoins sind digitale Token, deren Wert an eine klassische Währung — meist den US-Dollar — gebunden ist. Sie werden zunehmend für Zahlungen und Überweisungen genutzt, liefen regulatorisch bislang aber oft unterhalb des Radars klassischer Finanzaufsicht.

Genau hier setzt der neue Vorschlag an: KYC-Pflichten — also die verbindliche Identitätsprüfung von Kunden — gehören seit Jahrzehnten zum Standardwerkzeug der Bankenwelt. Wer ein Konto eröffnet, muss sich ausweisen. Für viele Stablecoin-Anbieter galt das bislang nicht in gleichem Umfang.

Der Vorschlag folgt auf den sogenannten GENIUS Act, ein US-Bundesgesetz, das erstmals einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Payment-Stablecoins in den USA schaffen soll. Die nun vorgeschlagenen KYC-Anforderungen sind ein konkreter Baustein dieses größeren Regelwerks — und zeigen, wie ernst der US-Gesetzgeber das Thema Geldwäscheprävention im Krypto-Bereich nimmt.

Häufige Fragen

Gilt dieser Vorschlag für alle Stablecoins?

Nein. Der Vorschlag richtet sich ausdrücklich an bestimmte Emittenten von Payment Stablecoins — also Anbieter, die digitale Zahlungsmittel mit festem Kursbezug zu einer Fiat-Währung ausgeben. Andere Arten von Krypto-Assets oder Stablecoins, die nicht als Zahlungsmittel in diesem regulatorischen Sinne eingestuft werden, sind von diesem konkreten Vorschlag nicht erfasst.

Was passiert nach der Veröffentlichung des Vorschlags?

Ein solcher Regulierungsvorschlag ist kein sofort geltendes Gesetz. Nach Veröffentlichung im Federal Register beginnt eine 60-tägige Kommentierungsfrist, in der Unternehmen, Verbände und Bürger schriftlich Stellung nehmen können. Die Fed und die vier beteiligten Behörden werten diese Rückmeldungen aus, bevor sie gemeinsam über eine finale Regelung entscheiden. Bis dahin gilt der Vorschlag lediglich als Diskussionsgrundlage.

Was ist ein Kundenidentifikationsprogramm?

Ein Kundenidentifikationsprogramm (englisch: Customer Identification Program) verpflichtet Finanzdienstleister dazu, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und zu dokumentieren — etwa durch Ausweiskopien oder Adressnachweise. Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erschweren. Banken und Kreditgenossenschaften unterliegen solchen Pflichten bereits seit Jahren.

Quellen