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DWF-Labs-Töchter klagen gegen BitGo auf 141 Millionen Dollar wegen angeblich vorzeitig verkaufter Tokens

Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 09. Oktober 2026

DWF-Labs-Töchter klagen gegen BitGo auf 141 Millionen Dollar wegen angeblich vorzeitig verkaufter Tokens

Zwei Töchtergesellschaften von DWF Labs haben laut übereinstimmenden Berichten von CoinDesk und Decrypt am 9. Oktober 2026 Klage gegen den Krypto-Verwahrer BitGo beim Londoner High Court eingereicht und fordern dabei laut CoinDesk 114 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Der Vorwurf: BitGo soll Token aus einem privaten Deal rund zwei Monate vor Ablauf einer vereinbarten Sperrfrist an Börsen verkauft und so erhebliche Kursverluste verursacht haben. Der Fall ist ein Lehrstück darüber, was passiert, wenn bei privaten Token-Geschäften Vertrauensbrüche auf institutioneller Ebene enden — und vor welchen Gerichten solche Streitigkeiten ausgefochten werden.

Gesperrte Token, früh verkauft — so begründen die Kläger ihre Forderung

Im Zentrum des Rechtsstreits stehen zwei Token-Arten: der Falcon-Finance-Token (FF) sowie der ESPORTS-Token. Beide wurden laut übereinstimmenden Berichten von CoinDesk und Decrypt im Rahmen eines privaten OTC-Deals erworben — also eines Direktgeschäfts zwischen zwei Parteien außerhalb einer Börse. Die Kläger, DWF Maas (British Virgin Islands) und Falcon Digital (Panama), erhielten die Token zu einem Rabatt. Bedingung dafür war eine dreimonatige Lock-up-Frist — eine Sperrperiode, in der die Token nicht verkauft oder bewegt werden dürfen.

BitGo fungierte dabei als Verwahrer — also als die Institution, die die Token sicher hält, ohne selbst darüber verfügen zu dürfen. Genau das soll laut Kläger aber geschehen sein: Die Token wurden rund zwei Monate vor Ende der Sperrfrist an Börsen weitergegeben.

Die Preisfolgen waren deutlich: Der FF-Token fiel laut CoinDesk von rund 8 Cent Anfang März auf etwa 7 Cent Ende April; beim ESPORTS-Token war der Einbruch gravierender — von circa 28 Cent Mitte März auf rund 7 Cent Anfang Juni. Diese Kursverluste bilden die Grundlage der Schadensberechnung. Ob BitGo tatsächlich vertragswidrig handelte, muss das Gericht erst prüfen.

Wenn der Treuhänder selbst zum Risiko wird: Was dieser Fall über Krypto-Verwahrung verrät

Der Fall wirft eine Frage auf, die weit über diesen konkreten Streit hinausgeht: Wem vertraut man, wenn man Krypto-Assets sperren lassen möchte — und was passiert, wenn dieser Vertrauenspartner selbst die Ursache des Problems sein soll?

Bei klassischen Wertpapiergeschäften übernimmt eine Bank oder Depotbank die Verwahrung und haftet bei Fehlern. Im Krypto-Bereich ist diese Rolle noch jung, und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind es auch. Dass DWF Labs den Weg vor den Londoner High Court gewählt hat, ist kein Zufall: Englisches Recht gilt in der Finanzbranche als erprobt und vertragsnah — viele internationale Krypto-Deals werden bewusst unter englischer Gerichtsbarkeit geschlossen, weil das die Durchsetzung erleichtert.

Wichtig ist dabei: Die Vorwürfe gegen BitGo sind bislang ausschließlich Behauptungen der klagenden Seite. Ob BitGo tatsächlich gegen den Lock-up-Vertrag verstoßen hat und ob der Kursverfall ursächlich damit zusammenhängt, wird erst ein Gericht feststellen — falls es überhaupt so weit kommt. Viele solcher Verfahren enden vorher in einem außergerichtlichen Vergleich.

Für alle, die selbst Token kaufen oder verwahren lassen: Der Fall zeigt, dass ein Lock-up nur so viel wert ist wie der Vertrag dahinter — und die Partei, die ihn einhält. Technische Verwahrung und vertragliche Verantwortung sind zwei verschiedene Dinge, die man nicht verwechseln sollte.

Wenn Verwahrer und Sperrfrist-Regeln aufeinandertreffen

Im Kern dreht sich der Streit um zwei Konzepte, die bei privaten Token-Geschäften zusammenspielen: Krypto-Verwahrung — also die treuhänderische Aufbewahrung digitaler Vermögenswerte durch einen Dienstleister — und die sogenannte Lock-up-Frist, eine vereinbarte Sperrzeit, während der erworbene Token nicht verkauft werden dürfen. Solche Konstruktionen sind im institutionellen Krypto-Geschäft üblich: Käufer erhalten Token zu einem Rabatt, verpflichten sich aber im Gegenzug, diese für einen definierten Zeitraum zu halten.

BitGo übernimmt in solchen Deals die Rolle des neutralen Verwahrers — eine Position, die Vertrauen voraussetzt. Laut Decrypt gehört BitGo zu den größten Anbietern dieser Art, verwaltet rund 5 Milliarden US-Dollar an Kundenvermögen und ging in diesem Jahr zu einer Bewertung von rund 2 Milliarden US-Dollar an die New Yorker Börse NYSE. Genau diese institutionelle Stellung macht den Vorwurf — vorzeitiger Verkauf gesperrter Token — so bemerkenswert.

Häufige Fragen

Was ist eine Lock-up-Frist, und warum ist sie bei Token-Deals so wichtig?

Eine Lock-up-Frist ist eine vertraglich vereinbarte Sperrzeit, während der erworbene Token nicht verkauft oder übertragen werden dürfen. Bei privaten OTC-Deals — also Käufen außerhalb öffentlicher Börsen — erhalten Käufer oft einen Rabatt auf den Marktpreis, im Gegenzug akzeptieren sie genau diese Sperrfrist. Das schützt den Markt vor plötzlichen Verkaufswellen und sichert beiden Seiten Planbarkeit. Wird die Sperre vorzeitig gebrochen, kann das den Kurs einbrechen lassen und den Käufer um seinen Rabatt-Vorteil bringen.

Wurde BitGos Schuld bereits gerichtlich festgestellt?

Nein. Es handelt sich bislang ausschließlich um Behauptungen der klagenden Parteien. Laut Decrypt wurden die Vorwürfe noch nicht vor Gericht geprüft, und BitGo hat die Anschuldigungen nicht bestätigt. Eine Klageeinreichung bedeutet, dass ein Verfahren begonnen hat — nicht, dass der Beklagte schuldig ist. Das Ergebnis bleibt offen.

Quellen