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US-Justiz nutzt Bitcoin-Fog-Berufungsurteil gegen Freispruchantrag von Tornado-Cash-Entwickler Roman Storm

Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 07. Oktober 2026

US-Justiz nutzt Bitcoin-Fog-Berufungsurteil gegen Freispruchantrag von Tornado-Cash-Entwickler Roman Storm

Laut übereinstimmenden Berichten von Cointelegraph und Decrypt haben US-Bundesstaatsanwälte Anfang Oktober 2026 einen neuen Schriftsatz gegen Roman Storm eingereicht — den Mitentwickler des Krypto-Dienstleists Tornado Cash, der es Nutzern erlaubt, Überweisungen auf der Blockchain zu verschleiern. Die Ankläger berufen sich darin auf ein frisches Berufungsurteil aus einem verwandten Fall, um Storms Antrag auf Freispruch zu entkräften. Für deutsche Krypto-Nutzer ist das relevant, weil der Ausgang des Verfahrens mitbestimmen dürfte, wie US-Behörden solche Datenschutz-Tools künftig rechtlich behandeln.

Warum ein Urteil über Bitcoin Fog nun Storms Verfahren beeinflussen soll

Der entscheidende Hebel ist ein Berufungsurteil des D.C. Circuit vom 25. September 2026: Wie Cointelegraph und Decrypt übereinstimmend berichten, bestätigte das Gericht darin die Verurteilung von Roman Sterlingov — dem Betreiber des Anonymisierungsdienstes Bitcoin Fog — sowie sein Strafmaß von 150 Monaten. Sterlingov ist eine andere Person als Storm; die Staatsanwaltschaft zieht den Fall jedoch als juristisches Argument heran.

Konkret geht es um die Frage des Gerichtsortes: Storm hatte angezweifelt, dass das Bundesgericht im Southern District of New York — also Manhattan — überhaupt zuständig ist. Die Ankläger entgegnen, Tornado Cash sei nachweislich in Manhattan genutzt worden, was den Gerichtsort rechtfertige. Als Beleg dient ihnen laut Decrypt die Aussage eines Zeugen namens Shakeeb Ahmed, der angab, den Dienst von seiner Wohnung in Manhattan aus genutzt zu haben; seine Einzahlung habe dort „ein paar Tage" verweilt — eine Konstellation, die die Staatsanwälte mit dem Undercover-Einsatz im Bitcoin-Fog-Verfahren vergleichen.

Richterin Katherine Polk Failla hatte Storms Freispruchantrag bereits im April 2026 mündlich erörtert, eine Entscheidung steht jedoch noch aus. Ein Wiederholungsverfahren für die zwei Anklagepunkte, bei denen die Jury sich im August 2025 nicht einigen konnte — Geldwäsche und Sanktionsverschwörung — ist für den 26. April 2027 angesetzt.

Präzedenzfall als Werkzeug: Wie die US-Justiz Krypto-Datenschutz-Tools systematisch einengt

Was die Staatsanwälte hier betreiben, ist mehr als eine prozesstaktische Fußnote. Sie bauen Schritt für Schritt eine Rechtslinie auf: Wer einen Dienst betreibt, über den andere Geld bewegen — ohne staatliche Lizenz — soll als Geldtransferunternehmen gelten. Das Urteil gegen Bitcoin-Fog-Betreiber Roman Sterlingov dient dabei als Blaupause, auf die künftige Anklageschriften in ähnlichen Fällen verweisen können.

Für den konkreten Streitpunkt — ob New York überhaupt das zuständige Gericht ist — setzen die Ankläger auf eine interessante Logik: Es genügt, dass ein einzelner Nutzer den Dienst von Manhattan aus genutzt hat, damit der Fall dort verhandelt werden darf. Das ist ein niedriger Standard, der im Zweifel auf viele Internetdienste anwendbar wäre.

Besonders aufschlussreich ist die Gleichzeitigkeit zweier gegensätzlicher Signale: Während die Justiz Storm weiter unter Druck setzt, hat die US-Finanzbehörde FinCEN an exakt demselben Tag einen Regulierungsentwurf zurückgezogen, der Krypto-Mixing-Dienste — also Anbieter, die Transaktionen verschleiern — zu breiten Meldepflichten verpflichtet hätte. Begründung: Die Definition war zu weit gefasst und hätte auch legitime Nutzung erfasst.

Das zeigt das eigentliche Dilemma: Die US-Politik sendet widersprüchliche Signale. Strafverfolgung und Regulierung ziehen nicht am selben Strang — und für Entwickler von Datenschutz-Tools bleibt die Rechtslage vorerst gefährlich unklar. Richterin Failla hat bislang noch nicht entschieden; das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

Coin-Mixer, Blockchain-Privatsphäre und das Problem der Lizenzpflicht

Tornado Cash und Bitcoin Fog gehören zur Kategorie der sogenannten Coin-Mixer — Dienste, die Krypto-Transaktionen durchmischen, um die Herkunft von Geldern zu verschleiern. Wer auf einer Blockchain Geld überweist, hinterlässt dort dauerhaft nachvollziehbare Spuren; Mixer sollen genau das verhindern.

US-Behörden sehen solche Dienste als nicht lizenzierte Geldtransferunternehmen — und damit als Verstoß gegen AML-Vorschriften (Anti-Geldwäsche-Regeln, die Finanzdienstleister zur Identitätsprüfung ihrer Kunden verpflichten). Der entscheidende Streitpunkt: Gilt ein Softwareprojekt wie Tornado Cash überhaupt als „Geldtransferunternehmen"? Roman Storm bestreitet das. Die Staatsanwaltschaft nutzt nun das Bitcoin-Fog-Urteil als Beleg, dass Gerichte diese Frage bereits bejaht haben — und will damit auch Storms Argumente zur Unzuständigkeit des New Yorker Gerichts ausräumen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Roman Storm und Roman Sterlingov?

Die beiden Männer sind verschiedene Personen, die unabhängig voneinander angeklagt wurden. Roman Storm ist Mitentwickler von Tornado Cash, einem Dienst auf der Ethereum-Blockchain. Roman Sterlingov betrieb Bitcoin Fog, einen älteren, technisch anders aufgebauten Mixing-Dienst für Bitcoin. Das Berufungsurteil gegen Sterlingov vom 25. September 2026 dient der Staatsanwaltschaft nun als rechtliches Argument im Verfahren gegen Storm — die Fälle sind also rechtlich verknüpft, die Personen aber nicht.

Wurde Roman Storm bereits vollständig verurteilt?

Nein. Eine Jury sprach Storm im August 2025 lediglich in einem von drei Anklagepunkten schuldig — dem Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransferunternehmens. Bei den beiden anderen Punkten (Geldwäsche und Sanktionsverschwörung) einigten sich die Geschworenen nicht. Dieses sogenannte Hung Jury — ein Patt der Geschworenen ohne Einigung — führt zu einem Wiederholungsverfahren, das für April 2027 angesetzt ist.

Quellen