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Coin Center warnt vor Überwachungsstaat durch Stablecoin-AML-Regeln unter dem GENIUS Act
Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 15. Juni 2026

Die US-amerikanische Krypto-Bürgerrechtsorganisation Coin Center hat am 9. Juni 2026 einen formellen Kommentar bei den Behörden FinCEN und OFAC eingereicht und darin vor den Risiken einer anlassunabhängigen Massenüberwachung durch die geplanten Geldwäscheregeln für Stablecoin-Emittenten gewarnt. Konkret geht es um die Ausgestaltung der AML/CFT-Pflichten für sogenannte Permitted Payment Stablecoin Issuer (PPSI) im Rahmen des GENIUS Act – dem ersten umfassenden US-Bundesgesetz für Zahlungs-Stablecoins. Für europäische Nutzer ist das relevant, weil ähnliche Fragen nach dem Verhältnis von Datenschutz und Geldwäscheprävention auch unter der EU-Verordnung MiCA unbeantwortet sind.
Coin Center fordert Datenschutzgrenzen bei PPSI-Pflichten nach dem GENIUS Act
Am 9. Juni 2026 reichte die US-amerikanische Krypto-Interessenvertretung Coin Center einen formellen Kommentar bei FinCEN und OFAC ein – den Bundesbehörden, die derzeit konkrete Regeln für Permitted Payment Stablecoin Issuer (PPSI) unter dem Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act (GENIUS Act) ausarbeiten. Das Comment to FinCEN and OFAC on PPSI AML/CFT and Sanctions Program Requirements (Coin Center) enthält fünf Kernempfehlungen.
Coin Center akzeptiert AML/CFT-Pflichten für regulierte Stablecoin-Emittenten ausdrücklich, zieht jedoch klare Grenzen: Die Organisation verlangt, dass Übererfassung von Kundendaten als eigenständiges Compliance-Risiko anerkannt wird, dass datenschutzwahrende Identitätssysteme explizit zugelassen werden und dass ein Safe Harbor für datenminimiertes Onboarding entsteht. Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass Sekundärmarkttransfers keine Monitoring- oder Travel-Rule-Pflichten für PPSIs auslösen. Schließlich fordert Coin Center gesetzliche Schutzgarantien gegen das Einfrieren von Vermögen US-amerikanischer Personen auf dem Sekundärmarkt ohne richterliche Anordnung.
Als Begründung verweist Coin Center auf Daten des NIST, nach denen FinCEN-gemeldete identitätsbezogene verdächtige Aktivitäten zwischen 2021 (rund 212 Milliarden US-Dollar) und 2023 (bis zu 394 Milliarden US-Dollar) stark anstiegen – ein Beleg dafür, dass Massendatensammlung Sicherheitsrisiken nicht eliminiert, sondern neue schafft.
Wenn Compliance zur Datenwaffe wird: Warum das Modell entscheidend ist
Der Kern der Coin-Center-Eingabe ist ein regulierungstheoretisches Argument, das weit über den US-amerikanischen Stablecoin-Markt hinausweist: Nicht jede AML-Maßnahme senkt das Gesamtrisiko – manche erhöht es. Wer Sozialversicherungsnummern oder Passdaten dauerhaft mit öffentlichen Blockchain-Adressen verknüpft, schafft eine Dateninfrastruktur, die bei einem einzigen Sicherheitsvorfall nicht nur Identitäten, sondern vollständige Finanztransaktionsgraphen preisgibt. Die von Coin Center zitierten Zahlen zu Identitätsdiebstahl und datenbezogener verdächtiger Aktivität belegen, dass diese Gefahr keine Theorie ist.
Für deutsche und europäische Leser ist der Blick auf dieses Dokument aus einem konkreten Grund lohnend: Unter MiCA und den begleitenden EBA-Leitlinien zu Geldtransferverordnung und KYC stehen Europas Regulierer vor denselben konstruktiven Entscheidungen. Auch hier lautet die offene Frage, wie weit AML-Pflichten in Peer-to-Peer-Aktivitäten hineinreichen dürfen und ob datenschutzwahrende Identitätsverfahren als regulatorisch gleichwertig anerkannt werden.
Was das Dokument ausdrücklich nicht bedeutet: Coin Center lehnt keine Regulierung von Stablecoin-Emittenten ab. Die Organisation befürwortet ausdrücklich, dass lizenzierte Intermediäre denselben BSA-Pflichten unterliegen wie vergleichbare Finanzdienstleister. Die Kritik gilt der konkreten Ausgestaltung – insbesondere dem Monitoring von Sekundärmarkttransfers und erzwungenen Identitätsdatenbanken ohne richterliche Anordnung.
Das Dokument ist damit ein nützliches Modell für die laufende europäische Debatte: Es zeigt, welche Fragen gestellt werden müssen, bevor eine Compliance-Architektur zementiert wird.
Stablecoin-Regulierung: Wenn Geldwäscheprävention auf Blockchain-Transparenz trifft
Der GENIUS Act – vollständig: Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act – schuf 2025 erstmals einen bundesweiten Rechtsrahmen für Zahlungs-Stablecoins in den USA. Er verpflichtet sogenannte Permitted Payment Stablecoin Issuer (PPSI) zur Einhaltung bestehender Bankgeheimnis- und Geldwäschegesetze. FinCEN und OFAC – die zuständigen US-Behörden für Finanzkriminalitätsbekämpfung beziehungsweise Sanktionsdurchsetzung – erarbeiten derzeit die konkreten Ausführungsregeln.
Zum Verständnis: AML (Anti-Money Laundering) bezeichnet gesetzliche Pflichten zur Geldwäscheprävention, die für regulierte Finanzintermediäre weltweit gelten. Das besondere Spannungsfeld bei Stablecoins entsteht durch die Natur öffentlicher Blockchains: Transaktionen sind dauerhaft nachverfolgbar. Werden dabei KYC-Identifikationsdaten fest mit Blockchain-Adressen verknüpft, entsteht ein dauerhaftes, potenziell missbrauchbares Finanzdossier – weit über das hinaus, was klassische Bankkonten ermöglichen.
Häufige Fragen
Was ist der GENIUS Act, und wen betrifft er?
Der GENIUS Act – ausgeschrieben „Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act" – ist ein US-Bundesgesetz, das am 18. Juli 2025 in Kraft trat und erstmals einen einheitlichen Bundesrahmen für sogenannte Payment Stablecoins schafft. Er verpflichtet ausschließlich lizenzierte Emittenten, sogenannte Permitted Payment Stablecoin Issuer (PPSI), zur Einhaltung von Geldwäscheprävention, Sanktionsvorgaben und Kundensorgfaltspflichten.
Was genau kritisiert Coin Center – und was nicht?
Coin Center lehnt AML-Compliance für regulierte Intermediäre ausdrücklich nicht ab. Die Kritik richtet sich gegen spezifische Umsetzungsdetails: das generalisierte Monitoring von Peer-to-Peer-Transaktionen auf dem Sekundärmarkt sowie die Verknüpfung statischer Identifikatoren wie Sozialversicherungsnummern mit öffentlichen Blockchain-Adressen – beides ohne richterliche Anordnung.
Warum ist die Verknüpfung von Identität und Blockchain-Adresse ein Sicherheitsrisiko?
Blockchain-Transaktionen sind dauerhaft öffentlich einsehbar. Wird eine Identität einmal mit einer Adresse verbunden, entsteht ein dauerhafter Finanztransaktionsgraph. Ein einziges Datenleck würde damit nicht nur persönliche Daten, sondern die vollständige Transaktionshistorie einer Person offenlegen – ein Risiko, das über klassische Datenpannen weit hinausgeht.