KryptoRatgeber
Alle News

News

BaFin warnt vor Dutzenden Fake-Websites: „KI-gestützte Krypto-Handelsplattform

Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 23. September 2026

BaFin warnt vor Dutzenden Fake-Websites: „KI-gestützte Krypto-Handelsplattform

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat am 23. September 2026 vor einer ganzen Reihe nahezu identischer Websites gewarnt, die sich als „KI-gestützte Krypto-Handelsplattformen" ausgeben — ohne dafür die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis zu besitzen. Wer dort seine Kontaktdaten einträgt, riskiert, dass diese an Betreiber unerlaubter Handelsplattformen weitergegeben werden. Für deutsche Verbraucher ist das besonders brisant: Die Seiten wirken professionell, tragen aber kein rechtsgültiges Impressum und stehen keinerlei BaFin-Aufsicht.

Köder Kontaktformular: So läuft die Masche laut BaFin ab

Das Muster hinter den Websites ist laut BaFin immer dasselbe: Besucher werden aufgefordert, ihre persönlichen Daten in ein Kontaktformular einzutragen. Diese Daten landen anschließend nicht bei einer seriösen Handelsplattform, sondern werden — so der Befund der Behörde — direkt an Betreiber unerlaubt arbeitender Krypto-Dienstleister weitergereicht. Die Websites dienen damit vor allem einem Zweck: der Geschäftsanbahnung für Anbieter, die in Deutschland ohne jede behördliche Zulassung tätig sind.

Insgesamt sind der BaFin bislang gut 15 Domains mit zahlreichen Varianten bekannt, darunter Namen wie coravelis(.)com, jorvaki(.)com, levorelio(.)com oder solkrane(.)com — jeweils in den Endungen .com, .net und .org. Keine dieser Seiten verfügt über ein rechtsgültiges Impressum. Die BaFin weist zudem darauf hin, dass möglicherweise ein Zusammenhang zu weiteren, bereits früher gemeldeten Website-Reihen besteht.

Rechtliche Grundlage der Warnung ist § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes, das der BaFin erlaubt, die Öffentlichkeit über unerlaubt erbrachte Kryptowerte-Dienstleistungen zu informieren. Die vollständige Domain-Liste findet sich in der Verbrauchermitteilung der BaFin (BaFin).

Warum das KI-Versprechen so gefährlich wirkt — und was Verbraucher jetzt prüfen sollten

Das Muster hinter dieser Plattformreihe ist keine Zufälligkeit, sondern Kalkül. Der Begriff „KI-gestützt" funktioniert als Vertrauensbeschleuniger: Er klingt modern, kompetent und undurchschaubar zugleich — wer will schon zugeben, dass er einen Algorithmus nicht versteht? Genau diese Unsicherheit nutzen die Betreiber aus. Das Kontaktformular ist dabei kein Nebenelement, sondern das eigentliche Produkt der Website: Wer seine Daten einträgt, landet nicht bei einer Handelsplattform, sondern gibt sich als potenzielles Opfer zu erkennen.

Wichtig zu verstehen: Die BaFin stellt keine strafrechtliche Schuld fest, sondern informiert darüber, dass die betroffenen Seiten ohne Erlaubnis tätig sind. Die Warnung ist kein Urteil, aber ein klares Warnsignal — und rechtlich gestützt durch § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

Bemerkenswert ist auch, dass die BaFin auf einen möglichen Zusammenhang zu weiteren, bereits gemeldeten Plattformreihen hinweist. Das ist kein gesicherter Befund, aber es deutet darauf hin, dass hinter solchen Wellen koordinierte Strukturen stecken könnten — nicht einzelne Trittbrettfahrer.

Die einfachste Schutzmaßnahme bleibt die BaFin-Unternehmensdatenbank: Ist ein Anbieter dort nicht gelistet, fehlt die Erlaubnis — unabhängig davon, wie professionell die Website aussieht. Kein seriöser regulierter Anbieter versteckt sich hinter fehlendem Impressum.

Wenn „KI" als Köder dient: ein bekanntes Muster in neuem Gewand

Wer in Deutschland Kryptowährungen — also digitale Zahlungsmittel ohne zentrale Ausgabestelle — als Dienstleistung anbieten will, braucht dafür zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Das schreibt das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptomAG) vor. Ohne diese Zulassung ist das Geschäft schlicht illegal — egal wie professionell die Website aussieht.

Der Trick mit dem KI-Versprechen ist dabei kein Zufall: Schlagworte wie „KI-gestützt" oder „automatisierter Handel" erzeugen den Eindruck von Hightech und Seriosität. Solche Plattformen sind jedoch oft nur Einstiegspunkte — sogenannte Lead-Seiten, die Interessenten erfassen und an nachgelagerte, ebenfalls unerlaubte Anbieter weiterreichen.

Die BaFin hat in den vergangenen Jahren mehrfach vor ähnlich aufgebauten Plattformreihen gewarnt. Das deutet auf organisierte Strukturen hin, die ihre Auftritte regelmäßig unter neuen Domains neu aufsetzen. Wer sich gegen solche Maschen schützen will, sollte vor jeder Registrierung die Phishing-Warnsignale kennen — und grundsätzlich die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob eine Krypto-Plattform in Deutschland zugelassen ist?

Die BaFin führt eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank, in der alle zugelassenen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingetragen sind. Wer ein Unternehmen dort nicht findet, sollte äußerste Vorsicht walten lassen. Ein fehlendes oder ungültiges Impressum — wie bei den hier genannten Websites — ist ein weiteres, deutliches Warnsignal.

Was passiert, wenn ich meine Daten auf einer solchen Seite eingegeben habe?

Nach BaFin-Erkenntnissen werden die über die Kontaktformulare gesammelten Daten an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben. Diese Weitergabe dient der sogenannten Geschäftsanbahnung — das heißt, die Daten werden genutzt, um potenzielle Kunden für unerlaubt betriebene Plattformen zu gewinnen. Wer seine Daten bereits eingetragen hat, sollte besonders wachsam sein und im Zweifel Kontakt zur BaFin aufnehmen.

Warum werben solche Seiten gezielt mit Künstlicher Intelligenz?

Das Versprechen „KI-gestützter" Geldanlage klingt modern und kompetent — und senkt bei manchen Interessierten die Skepsis. Die BaFin hat bereits mehrfach vor ähnlichen Plattformreihen gewarnt, die mit vergleichbaren Schlagworten arbeiten. Das Auftreten ist professionell gestaltet, rechtlich jedoch substanzlos.

Quellen