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AMF aktualisiert Doktrin: Finanzberater brauchen für Krypto-Empfehlungen CASP-Zulassung nach MiCA

Von KryptoRatgeber · veröffentlicht 04. August 2026

AMF aktualisiert Doktrin: Finanzberater brauchen für Krypto-Empfehlungen CASP-Zulassung nach MiCA

Die französische Finanzmarktaufsicht AMF hat am 4. August 2026 ihre Praxisregeln für die Beratung zu Krypto-Assets aktualisiert und damit klargestellt, was seit dem Ende der MiCA-Übergangsperiode gilt: Wer Kunden in Frankreich personalisierte Empfehlungen zu Krypto-Assets gibt, benötigt zwingend eine Zulassung als CASP — Crypto-Asset Service Provider — nach der europäischen MiCA-Verordnung. Die Entscheidung betrifft unmittelbar französische Finanzanlageberater, gibt aber auch in anderen EU-Ländern eine wichtige Richtschnur vor, wo die Grenze zwischen erlaubnisfreier Information und lizenzpflichtiger Beratung verläuft.

Was sich für Finanzberater konkret ändert — und wo die Grenze liegt

Bis zur Aktualisierung galt in Frankreich eine Regelung aus dem Jahr 2022: Finanzanlageberater (FIAs) durften Krypto-Empfehlungen optional anbieten — wer keine entsprechende Zulassung hatte, stufte die Tätigkeit einfach als „sonstige Vermögensverwaltungsberatung" ein. Diese Ausweichmöglichkeit ist nun Geschichte.

Laut Advice on crypto-assets: the AMF updates its doctrine in relation to FIAs (AMF) definiert die MiCA-Verordnung Krypto-Asset-Beratung in Artikel 3 Absatz 1 Nr. 24 als das Anbieten personalisierter Empfehlungen — sei es zu konkreten Transaktionen mit Krypto-Assets oder zur Nutzung von Krypto-Dienstleistungen. Dieser Anwendungsbereich ist bewusst weiter gefasst als die klassische Anlageberatung unter MiFID II, da er auch Empfehlungen zur Wahl eines bestimmten Dienstleisters einschließt.

Wichtig ist dabei, was keine CASP-Zulassung erfordert: allgemeine, nicht auf eine Person zugeschnittene Informationen über Krypto-Assets bleiben erlaubnisfrei. Ebenso braucht keine CASP-Lizenz, wer Kunden zu Finanzinstrumenten berät, die Krypto-Assets lediglich als Basiswert nutzen — etwa bestimmte Fonds oder strukturierte Schuldverschreibungen.

Einen besonderen Haken gibt es für FIAs: Anders als Wertpapierdienstleister können sie die CASP-Zulassung nicht über ein vereinfachtes Notifizierungsverfahren erlangen. Sie müssen den vollständigen Zulassungsweg beschreiten.

Warum die Grenze zwischen "Ich erkläre nur" und "Ich empfehle" jetzt entscheidend ist

Die AMF-Klarstellung hat eine unmittelbare praktische Konsequenz, die über Frankreich hinaus zeigt, wie die EU die MiCA-Regeln im Alltag anwenden will: Der entscheidende Trennstrich liegt nicht zwischen Krypto und klassischen Wertpapieren — sondern zwischen allgemeiner Information und personalisierter Empfehlung.

Wer einem Kunden sagt, "Bitcoin funktioniert so", oder einen Marktüberblick auf seiner Website veröffentlicht, braucht keine CASP-Zulassung. Wer aber sagt, "Für Ihre Situation empfehle ich den Kauf von X" oder "Nutzen Sie lieber Dienstleister Y statt Z" — also eine auf die Person zugeschnittene Empfehlung ausspricht —, betritt reguliertes Terrain. Genau das definiert MiCA als Krypto-Asset-Beratung, und genau dafür braucht es die Lizenz.

Für deutsche Berater ist das ein wichtiger Orientierungspunkt: In Deutschland ist die BaFin die zuständige Behörde, aber MiCA gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Logik der AMF-Doktrin — personalisierte Empfehlung gleich CASP-Pflicht — ist keine französische Besonderheit, sondern Auslegung von EU-Recht, das überall gleich gilt.

Bemerkenswert ist auch, was die AMF ausdrücklich ausnimmt: Wer Kunden zu Fonds oder Schuldverschreibungen berät, die Krypto-Assets als Basiswert haben, operiert im Rahmen der klassischen Anlageberatung — eine CASP-Zulassung ist dort nicht nötig. Das gibt Beratern, die bisher im regulierten Wertpapierbereich tätig sind, einen klaren Handlungsspielraum.

MiCA hat das EU-Krypto-Regelwerk grundlegend verändert — und die Übergangszeit ist vorbei

Die MiCA-Regulierung — kurz für "Markets in Crypto-Assets" — ist das erste umfassende europäische Gesetz für den Krypto-Markt. Es legt fest, wer welche Krypto-Dienstleistungen unter welchen Bedingungen anbieten darf. Wer professionell Krypto-Assets verwahrt, handelt oder eben Beratung anbietet, braucht dafür eine CASP-Lizenz — ausgestellt von der zuständigen nationalen Behörde.

Bis zum 1. Juli 2026 gab es eine Übergangsphase: Anbieter, die bereits vor MiCA tätig waren, durften unter bestimmten Bedingungen weitermachen, während sie ihre Zulassung beantragten. Seit dem Ende dieser Frist gilt das neue Regime vollständig. Einige Kategorien von Finanzinstituten — etwa Wertpapierdienstleister — können ihre bestehende Lizenz per vereinfachtem Notifizierungsverfahren erweitern. Klassische Finanzanlageberater gehören jedoch nicht dazu; für sie gibt es keinen solchen Abkürzungsweg.

Häufige Fragen

Was gilt als „personalisierte Empfehlung" und warum ist die Abgrenzung wichtig?

Entscheidend ist, ob eine Aussage auf eine bestimmte Person zugeschnitten ist. Wer einem konkreten Kunden empfiehlt, einen bestimmten Krypto-Asset zu kaufen oder einen bestimmten Krypto-Dienst zu nutzen, gibt eine personalisierte Empfehlung — und braucht dafür eine CASP-Zulassung. Allgemeine öffentliche Informationen über Krypto-Assets hingegen, die nicht auf eine Einzelperson zugeschnitten sind, fallen laut AMF nicht darunter.

Brauchen Berater auch dann eine CASP-Zulassung, wenn sie nur zu Fonds mit Krypto-Bezug raten?

Nein. Die AMF stellt klar: Wer Kunden zu Finanzinstrumenten berät, denen Krypto-Assets als Basiswert zugrunde liegen — etwa bestimmte Investmentfonds oder krypto-verknüpfte Schuldverschreibungen — benötigt dafür keine CASP-Zulassung. Maßgeblich ist, ob direkt über Krypto-Assets selbst oder über klassische Finanzprodukte mit Krypto-Bezug beraten wird. Diese Unterscheidung ist in der Praxis oft entscheidend.

Quellen