Glossar
Vermögensteuer (Schweiz)
Aktualisiert 12. Juni 2026
Vermögensteuer (Schweiz) ist eine kantonale Substanzsteuer auf das Reinvermögen natürlicher Personen, die unabhängig von erzielten Erträgen oder realisierten Gewinnen jährlich auf den Bestand erhoben wird – und damit auch Krypto-Assets wie Bitcoin oder Ether erfasst.
Rechtsgrundlage und Systematik
Die Vermögenssteuer ist ausschliesslich im kantonalen Recht verankert; der Bund gibt über das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) lediglich formale Rahmenvorgaben (Art. 13–14a, 17 StHG). Steuerobjekt ist das gesamte bewegliche und unbewegliche Reinvermögen per 31. Dezember eines Jahres – dem einzigen massgeblichen Stichtag. Krypto-Assets gelten steuerrechtlich als bewegliches Kapitalvermögen, vergleichbar mit Aktien oder Bankguthaben, und sind im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung zu deklarieren.
Die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert. Für die gängigsten Kryptowährungen publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) jährlich Kurslisten über die Plattform ICTax mit steuerlich massgeblichen Jahresendkursen in Schweizer Franken. Für Token, die dort nicht gelistet sind, gilt der ursprüngliche Kaufpreis in CHF als Deklarationswert.
Abgrenzung zur Kapitalgewinnsteuer
Ein zentrales Merkmal des Schweizer Steuersystems ist die grundsätzliche Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen aus dem Privatvermögen. Wer Bitcoin kauft und später mit Gewinn verkauft, schuldet auf diesen Gewinn keine Einkommenssteuer – vorausgesetzt, er gilt steuerrechtlich als Privatanleger und nicht als gewerbsmäßiger Wertschriftenhändler. Die Vermögenssteuer greift jedoch unabhängig davon: Sie trifft den Bestand, nicht die Bewegung. Hält jemand am 31. Dezember einen Krypto-Bestand, fällt Vermögenssteuer an – unabhängig davon, ob das Jahr mit Gewinn oder Verlust endete.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Logik: Wer am Jahresende Krypto-Assets im Gegenwert von 50 000 CHF hält und in einem Kanton mit einem Vermögenssteuersatz von 0,3 Promille des steuerbaren Vermögens wohnt, zahlt auf diesen Teilbetrag rund 15 CHF – dazu kommen Gemeindezuschläge und das gesamte übrige Vermögen. Die Steuersätze variieren je nach Kanton und Gemeinde erheblich.
Forschungsseitig wird die Vermögenssteuer als indirekte Steuer auf Vermögenserträge beschrieben: Sie lässt sich durch gängige Steuerkonstrukte kaum vermeiden, weil das Vermögen selbst das Steuerobjekt bildet – nicht dessen Ertrag.
Praktische Konsequenz für Krypto-Halter: Wer mehrere Wallets – darunter Hardware Wallets oder Non-Custodial Wallets – nutzt, muss sämtliche Bestände konsolidiert erfassen und deklarieren.