KryptoRatgeber

Glossar

Nominalzins

Aktualisiert 12. Juni 2026

Nominalzins ist der vertraglich vereinbarte Zinssatz, der auf den Nennbetrag eines Kredits oder einer Anlage angewendet wird – ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz, ohne Berücksichtigung von Gebühren, Nebenkosten oder Inflation.

Bei einem Kredit über 10.000 Euro mit einem Nominalzins von 5 % p.a. schuldet der Kreditnehmer rechnerisch 500 Euro Zinsen pro Jahr auf den ausstehenden Betrag. Diese Zahl gibt jedoch nur den „reinen" Zinssatz wieder: Bearbeitungsgebühren, Kontoführungspauschalen oder andere laufende Kosten fließen nicht ein. Deshalb ist der Nominalzins zwar der bekannteste, aber nicht der aussagekräftigste Vergleichswert.

Abgrenzung: Nominalzins, Effektivzins und Realzins

Drei Begriffe werden im Finanzkontext oft verwechselt:

  • Nominalzins benennt den vereinbarten Zinssatz auf den Kreditbetrag – ohne jede Zusatzkosten.
  • Effektivzins (auch effektiver Jahreszins) rechnet alle weiteren Kosten ein und erlaubt den echten Produktvergleich. Er liegt nahezu immer über dem Nominalzins.
  • Realzins zieht zusätzlich die Inflationsrate ab und zeigt, welche Kaufkraft ein Zinsertrag tatsächlich bedeutet.

Nominalzinsen können zudem fest oder variabel vereinbart werden. Ein fester Nominalzins bleibt für die vereinbarte Laufzeit oder Zinsbindungsfrist unverändert und schafft Planungssicherheit. Ein variabler Nominalzins wird an einen Referenzmarkt gekoppelt und kann sich – in beide Richtungen – anpassen.

Bedeutung im Krypto-Kontext

In dezentralen Finanzprotokollen (DeFi) taucht der Nominalzins als einfacher Zinssatz auf, englisch oft schlicht als Interest Rate bezeichnet. Er gibt an, wie viel Prozent jährlich auf das eingelegte oder geliehene Kapital anfallen – ohne Zinseszins-Effekt. Davon klar zu trennen ist der APY (Annual Percentage Yield), der die Aufzinsung (Compounding) berücksichtigt. Da viele Protokolle Erträge automatisch reinvestieren, ist der APY dort die gängigere Kennzahl – er übersteigt bei regelmäßigem Compounding stets den nominalen Zinssatz.

Für den Vergleich verschiedener Krypto-Lending- oder Sparprodukte gilt daher dieselbe Grundregel wie im klassischen Bankwesen: Der Nominalzins liefert einen ersten Anhaltspunkt, taugt aber nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage. Erst der Blick auf Compounding-Frequenz, Plattformgebühren und Gegenparteirisiken ergibt ein vollständiges Bild.

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