Glossar
Mining-Besteuerung
Aktualisiert 12. Juni 2026
Mining-Besteuerung bezeichnet die steuerliche Behandlung von Einkünften, die durch das Schürfen von Kryptowährungen entstehen – also durch die Bereitstellung von Rechenleistung zur Validierung von Transaktionen auf einer Blockchain.
Zeitpunkt der Steuerpflicht: Zufluss entscheidet
In Deutschland entsteht die Steuerpflicht nicht erst beim Verkauf der geschürften Coins, sondern bereits im Moment des Zuflusses. Maßgeblich ist der Euro-Gegenwert der erhaltenen Coins zum Zeitpunkt der Entstehung – unabhängig davon, ob der Miner die Coins sofort veräußert oder behält. Laut BMF-Schreiben zählen dabei sowohl Blockbelohnungen als auch erhaltene Transaktionsgebühren zu den steuerpflichtigen Einnahmen.
Hobby-Mining vs. gewerbliches Mining
Die steuerliche Einordnung hängt davon ab, ob die Tätigkeit als private Vermögensverwaltung (Hobby) oder als Gewerbebetrieb gilt. Entscheidend sind Kriterien wie Umfang, Regelmäßigkeit, eingesetztes Kapital und Gewinnerzielungsabsicht.
Hobby-Mining unterliegt der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz. Eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr gilt: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil. Wer seine Mining-Rewards innerhalb eines Jahres nach Zufluss mit Gewinn verkauft, realisiert zusätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft und muss den Gewinn ebenfalls versteuern. Nach Ablauf der Jahresfrist entfällt diese zusätzliche Steuerpflicht auf den Veräußerungsgewinn.
Gewerbliches Mining zieht neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer nach sich. Der Vorteil: Betriebsausgaben wie Stromkosten, Abschreibungen auf Hardware und Raumkosten lassen sich steuermindernd geltend machen – beim Hobby-Mining ist das nur eingeschränkt möglich.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Tragweite: Erhält ein Miner Coins im Wert von 3.000 Euro (bewertet zum Zuflusszeitpunkt) und verkauft sie acht Monate später für 4.500 Euro, sind zwei Steuerereignisse zu erklären: der Zufluss der Coins (3.000 Euro als Einkommen) sowie der Veräußerungsgewinn von 1.500 Euro als privates Veräußerungsgeschäft.
Österreich: Sonderregelung seit 2022
In Österreich wurde die Krypto-Besteuerung 2022 grundlegend reformiert. Seither unterliegen Mining-Einkünfte gemäß § 27 EStG dem besonderen Steuersatz von 27,5 %, sofern ein öffentliches Angebot (Public Placement) vorliegt. Anders als in Deutschland entfällt damit die Unterscheidung nach Haltedauer für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen weitgehend.
Wer Mining betreibt, sollte Zuflusszeitpunkte, die jeweiligen Euro-Bewertungen und alle anfallenden Kosten lückenlos dokumentieren – die Nachweispflicht liegt beim Steuerpflichtigen.