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Listing (Verkaufsangebot)

Aktualisiert 12. Juni 2026

Listing (Verkaufsangebot) ist das aktive Einstellen eines NFT zum Verkauf auf einem dezentralen Marktplatz, bei dem der Besitzer Verkaufspreis und Ablaufdatum festlegt und das Asset damit für potenzielle Käufer öffentlich erwerbbar macht.

Wie ein Listing technisch funktioniert

Beim Erstellen eines Listings gibt der Verkäufer in der Regel eine kryptografische Signatur ab. Bei vielen modernen Marktplätzen geschieht dies zunächst Off-Chain: Die Signaturdaten werden auf den Servern des Marktplatzes gespeichert, ohne dass unmittelbar eine Blockchain-Transaktion ausgelöst wird. Gasgebühren fallen in diesem Fall erst beim tatsächlichen Kauf an – und zwar auf Käuferseite. Alternativ existieren On-Chain-Listings, bei denen bereits das Einstellen des Angebots eine Transaktion auslöst und damit Gaskosten beim Verkäufer entstehen.

Entscheidend für das Verständnis ist die Verwahrlogik: Das NFT verbleibt während des gesamten Listing-Zeitraums im Wallet des Verkäufers. Es findet kein vorzeitiger Transfer statt. Erst wenn ein Käufer das Angebot annimmt und die Transaktion auf der Blockchain bestätigt wird, wechselt das Asset den Besitzer. Dieses Prinzip entspricht einem non-custodialen Mechanismus: Der Marktplatz verwahrt zu keinem Zeitpunkt das NFT selbst.

Listing-Typen und Widerruf

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Hauptformen:

  • Fixed-Price-Listing (Festpreisangebot): Der Verkäufer legt einen fixen Kaufpreis fest. Jeder Interessent kann das NFT sofort zu diesem Preis erwerben.
  • Auction-Listing (Auktionsangebot): Das Angebot läuft über einen definierten Zeitraum. Interessenten geben Gebote ab; beim Ablauf erhält der Höchstbietende den Zuschlag (sogenannte English Auction).

Ein bestehendes Listing kann der Verkäufer jederzeit widerrufen (De-Listing), solange noch kein Käufer die Transaktion abgeschlossen hat. Beim Off-Chain-Modell reicht dafür in der Regel eine weitere Signatur; beim On-Chain-Modell ist erneut eine Blockchain-Transaktion mit entsprechenden Gaskosten nötig.

Vor dem ersten Listing auf einem Marktplatz ist zudem häufig eine separate Token-Freigabe (Approval) erforderlich: Der Nutzer autorisiert den Marktplatz-Vertrag, das NFT in seinem Namen zu transferieren – ein Schritt, der eigene Sicherheitsrisiken birgt und bewusst gesetzt werden sollte.

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